Hallo,
bin neu im Forum und habe eine Frage zu *Sportwetten Gera*.
Die von der Forensuche gefundenen Beiträge passen nicht zu der Problematik.
Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen.
Ich habe vor längerer Zeit ca. (2 Jahre) bei Sportwetten Gera ein Wettkonto eröffnet,
eingezahlt, ich glaube sogar mehrmals, immer von der gleichen, meiner
Bankverbindung.
Nachdem ich mit Gera nicht zufrieden bin und aus einigen Nachrichten-Threads
die Empfehlung hervorgeht, Geld dort nicht länger als notwendig zu 'parken'
habe ich eine Auszahlung online beantragt. Ich erhielt eine Email, in der
eine Kopie meines Personalausweises verlangt wird.
In den AGB steht etwas darüber, aber nachdem ich nichts gewonnen habe und
es nur mein ihnen geliehenes Kapital ist, bzw. nur ein Bruchteil davon,
so sollte es, wenn genau wieder auf das Konto zurück überwiesen werden
soll, eigentlich zu keinen Problemen kommen?
Das dachte ich zumindest. Auf emails wird nicht geantwortet, nach zwei
Standardschreiben schon gar nicht mehr, ..
darin steht: "Dies stellt sicher, dass Sie diese Auszahlung beantragen
und nicht ein unbefugter Dritter."
=> ja klar, von meinem wieder auf mein Bankkonto!
jedenfalls reicht das nicht zur Begründung, wohl höchstens bei PayPal,
Kreditkarten, nicht aber bei Standardüberweisungen IMHO?
Darf SW-Gera (nicht Gera.com!) bei der Auszahlung der eigenen Einzahlung
auf das gleiche Konto, ohne dass ein Gewinn angefallen ist, die Auszahlung
verweigern?
Das Thema Geldwäsche ist ja schon mal ausgeschlossen, da es per
Banküberweisung von auf meinen Namen laufenden Bankkonto überwiesen
wurde und jetzt wieder auf genau dieses zurück gehen soll. Ach ja, der Betrag
liegt unter 50 Euro!
Was meint Ihr?
Ich würde gerne zur Klärung des Themas (wenn noch nötig) SW-Gera einladen,
sich an der Diskussion hier zu beteiligen, wenn ihr meint dass es hilft.
Viele Grüße
Telematic
bin neu im Forum und habe eine Frage zu *Sportwetten Gera*.
Die von der Forensuche gefundenen Beiträge passen nicht zu der Problematik.
Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen.
Ich habe vor längerer Zeit ca. (2 Jahre) bei Sportwetten Gera ein Wettkonto eröffnet,
eingezahlt, ich glaube sogar mehrmals, immer von der gleichen, meiner
Bankverbindung.
Nachdem ich mit Gera nicht zufrieden bin und aus einigen Nachrichten-Threads
die Empfehlung hervorgeht, Geld dort nicht länger als notwendig zu 'parken'
habe ich eine Auszahlung online beantragt. Ich erhielt eine Email, in der
eine Kopie meines Personalausweises verlangt wird.
In den AGB steht etwas darüber, aber nachdem ich nichts gewonnen habe und
es nur mein ihnen geliehenes Kapital ist, bzw. nur ein Bruchteil davon,
so sollte es, wenn genau wieder auf das Konto zurück überwiesen werden
soll, eigentlich zu keinen Problemen kommen?
Das dachte ich zumindest. Auf emails wird nicht geantwortet, nach zwei
Standardschreiben schon gar nicht mehr, ..
darin steht: "Dies stellt sicher, dass Sie diese Auszahlung beantragen
und nicht ein unbefugter Dritter."
=> ja klar, von meinem wieder auf mein Bankkonto!
jedenfalls reicht das nicht zur Begründung, wohl höchstens bei PayPal,
Kreditkarten, nicht aber bei Standardüberweisungen IMHO?
Darf SW-Gera (nicht Gera.com!) bei der Auszahlung der eigenen Einzahlung
auf das gleiche Konto, ohne dass ein Gewinn angefallen ist, die Auszahlung
verweigern?
Das Thema Geldwäsche ist ja schon mal ausgeschlossen, da es per
Banküberweisung von auf meinen Namen laufenden Bankkonto überwiesen
wurde und jetzt wieder auf genau dieses zurück gehen soll. Ach ja, der Betrag
liegt unter 50 Euro!
Was meint Ihr?
Ich würde gerne zur Klärung des Themas (wenn noch nötig) SW-Gera einladen,
sich an der Diskussion hier zu beteiligen, wenn ihr meint dass es hilft.
Viele Grüße
Telematic
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