X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Cashpoint - Klage wegen Quotenfehler bei Sportwettenanbietern in Deutschland zugelassen!

    Hier alles auf Youtube für Lesefaule: https://www.youtube.com/watch?v=w5H1wqFMLfE&t=2s



    Hallo Liebes Forum, Es scheint ein Meilenstein gegen die Sportwettenanbieter erreicht worden zu sein. Bin durch Zufall hier drauf gestoßen:


    http://www.tagblatt.de/Nachrichten/K...ne-292360.html


    Mann kann die Sportwettenanbieter nun in Deutschland Zivilrechtlich belangen bei Quotenfehlern (In diesem Fall hat es Cashpoint erwischt)


    Hier mal ein wichtiges Zitat:


    Nach dem ersten Verhandlungstermin beim Amtsgericht in Heidenheim hat Richter Malte Becker nun in einem Zwischenurteil das Gericht für zuständig erklärt. Er bezieht sich dabei auf eine Verordnung des Europäischen Parlaments, die besagt, dass der Wohnsitz des Verbrauchers in einem Rechtsstreit mit einem Unternehmen auch der Verhandlungsort ist. Damit hat der Wettkunde Vito Marino einen ersten Erfolg errungen.



    Von daher muss man sich ab sofort keine billigen Ausreden der Buchmacher gefallen lassen. Endlich kann man den Spieß umdrehen =)
    Zuletzt geändert von Sonic1989; 29.07.2017, 18:01.

    #2
    Also zunächst mal bedeutet das gar nichts. Was ein Amtsgericht sagt, juckt am Ende niemanden. Davon abgesehen weiß ich nicht, ob ich es naiv oder dreist finden soll, dass man ernsthaft eine Klage wegen eines so offensichtlichen Quotenfehlers erwägt.

    100 von 100 Richtern werden dem Wettanbieter Recht geben, und das ist auch gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder TIppfehler im Internet rechtliche Relevanz bekäme? Jeder Kaufvertrag kann angefochten werden, wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt. Nichts anderes ist ein offensichtlicher Quotenfehler beim Wetten.

    Was mich am meisten an der Geschichte fasziniert, ist, dass die Rechtsschutzversicherung des Klägers offensichtlich einspringt (davon gehe ich bei einem arbeitslosen Pizzabäcker und einem Streitwert von 900 Euro einfach mal aus). Meiner Erfahrung nach wollen Rechtsschutzversicherer mit Sportwetten nichts am Hut haben.

    Kommentar


      #3
      Ja, echt ne gute Nachricht. Damit sich am besten noch mehr Anbieter aus Deutschland zurückziehen bei dem ganzen Wirrwarr.
      C'est la vie! ¯\_(ツ)_/¯

      Kommentar


        #4
        Zitat von Lonnie Earl Beitrag anzeigen
        Also zunächst mal bedeutet das gar nichts. Was ein Amtsgericht sagt, juckt am Ende niemanden. Davon abgesehen weiß ich nicht, ob ich es naiv oder dreist finden soll, dass man ernsthaft eine Klage wegen eines so offensichtlichen Quotenfehlers erwägt.

        100 von 100 Richtern werden dem Wettanbieter Recht geben, und das ist auch gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder TIppfehler im Internet rechtliche Relevanz bekäme? Jeder Kaufvertrag kann angefochten werden, wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt. Nichts anderes ist ein offensichtlicher Quotenfehler beim Wetten.

        Was mich am meisten an der Geschichte fasziniert, ist, dass die Rechtsschutzversicherung des Klägers offensichtlich einspringt (davon gehe ich bei einem arbeitslosen Pizzabäcker und einem Streitwert von 900 Euro einfach mal aus). Meiner Erfahrung nach wollen Rechtsschutzversicherer mit Sportwetten nichts am Hut haben.
        War in oesterreich nie anders, allein schon deshalb weil konsumentenrecht > geweberecht.
        Bin. deshalb im gegensatz zu dir der meinung , dass auch in der BRD aufgrund der geltenden rechtslage 100 von 100 richter exakt so entscheiden wuerden wie der honorige amtstraeger im vom kollegen Sonic dargebrachten rechtsstreit.

        :)

        „Wenn ich [wie Jesus] über’s Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker: Guck, nichtmal schwimmen kann er!“ Hans-Hubert "Berti" Vogts

        Kommentar


          #5
          Zitat von Lonnie Earl Beitrag anzeigen
          Also zunächst mal bedeutet das gar nichts. Was ein Amtsgericht sagt, juckt am Ende niemanden. Davon abgesehen weiß ich nicht, ob ich es naiv oder dreist finden soll, dass man ernsthaft eine Klage wegen eines so offensichtlichen Quotenfehlers erwägt.

          100 von 100 Richtern werden dem Wettanbieter Recht geben, und das ist auch gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder TIppfehler im Internet rechtliche Relevanz bekäme? Jeder Kaufvertrag kann angefochten werden, wenn ein Erklärungsirrtum vorliegt. Nichts anderes ist ein offensichtlicher Quotenfehler beim Wetten.

          Was mich am meisten an der Geschichte fasziniert, ist, dass die Rechtsschutzversicherung des Klägers offensichtlich einspringt (davon gehe ich bei einem arbeitslosen Pizzabäcker und einem Streitwert von 900 Euro einfach mal aus). Meiner Erfahrung nach wollen Rechtsschutzversicherer mit Sportwetten nichts am Hut haben.
          => Nein ich vermute der hat die Prozesskostenhilfe + Beratungsschein für den Anwalt erhalten. Das erhält man in Deutschland kostenlos, wenn man unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, damit niemand Angst haben muss wegen möglicher Kosten eine Klage einzuleiten. Ferner wird Sie nur gewährt, wenn zumindest die Aussicht auf einen Erfolg besteht, und das tut es in dieser Sache aus meiner Sicht.


          Bitte sehr:


          https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe


          Des Weiteren ist es gut möglich, dass er und seine Kollegen (In dem Artikel steht ja, dass noch mehr von denen gewettet haben) das Geld ansonsten zusammengelegt hätten und erstmal nur eine Person klagen lassen. Falls diese gewinnt können ja alle anderen Nachklagen, da die Verjährung ja 3 Jahre beträgt. Es wäre dabei natürlich sehr schlau gewesen einen Arbeitslosen auszuwählen, welcher mehr Zeit und Energie für das Verfahren hat als ein Berufstätiger.
          Zuletzt geändert von Sonic1989; 07.09.2016, 05:42.

          Kommentar


            #6
            Interessante Sache. Was ist ein Quotenfehler und was ist keiner, wer ist verantwortlich das keiner passiert?
            In diesem Fall ist es ein eindeutiger Quotenfehler. Allerdings liegt es in der Verantwortung des Buchmachers das dies gar nicht möglich ist. In der heutigen Computergesteuerten Welt darf einem Wettbüro dieser Fehler nicht passieren.
            Verträge im Nachhinein abändern und das einseitig wie man immer wieder sieht, da wird der Richter keine Freude haben.
            Es schaut zwar aus als ob die Klage keine Chance hätte,aber Rechtsanwälte finden immer Wege um zum Erfolg zu kommen, siehe Gerichtsurteil Innsbruck.
            Aber das Allerwichtigeste wurde erreicht, nämlich die Klagemöglichkeit im jeweiligen Land der Wettabgabe. Heisst, wenn in den Agb steht Klageort ist Gibraltar dann ist das gleich einmal falsch. Das ist natürlich eine Lawine, denn wer konnte schon in z.B.Gibraltar klagen, das war für den Normalwetter unmöglich. Aber Deutschland oder Österreich, das geht.
            ChampionChampionSieger WM Contest 2006 ChampionChampion

            Kommentar


              #7
              So es ist soweit:

              https://www.swp.de/heidenheim/lokale...-14361690.html


              => Tjoa, dass es sogar nur den Einsatz zurückgibt und nicht mal den Wert der Auszahlung wenn die Quote 1,9 (Die es eigentlich ja angeblich gewesen sein sollte) genommen worden wäre, also sprich: 95 Euro, zeigt mal wieder, dass die Bookis mit uns machen können was Sie wollen und uns nach Strich und Faden verarschen können :)

              Kommentar


                #8
                Zitat von Sonic1989 Beitrag anzeigen
                So es ist soweit:

                https://www.swp.de/heidenheim/lokale...-14361690.html


                => Tjoa, dass es sogar nur den Einsatz zurückgibt und nicht mal den Wert der Auszahlung wenn die Quote 1,9 (Die es eigentlich ja angeblich gewesen sein sollte) genommen worden wäre, also sprich: 95 Euro, zeigt mal wieder, dass die Bookis mit uns machen können was Sie wollen und uns nach Strich und Faden verarschen können :)
                Frage mich doch echt in welcher Welt lebst du SONIC1989?

                Wettanbieter können sich schon lange nicht mehr alles leisten, aber bei so einem offensichtlichen Fehler der eigentlich keine Diskussionsgrundlage hat noch motzen (Strich und Faden verarschen) ist für völlig unverständlich. Was erwartest du vom Gericht eigentlich?
                Der Richter muss entscheiden auf - war es ein Quotenfehler ja oder nein - bei nein gibts den Einsatz zurück.
                Mit dem Kunden habe ich aber gar kein Mitleid, Prozesse gehören bei echten Themen angestrebt und nicht bei sowas.

                Goldbet beispielsweise wurde auf Gewinnauszahlung in einem anderen Fall verklagt und musst fast eine halbe Million auszahlen.

                Kommentar

                Willkommen!
                Es sieht so aus, als ob Du dich gerne am Thema beteiligen würdest. Du musst dich anmelden oder registrieren, um in diesem Thema antworten zu können.

                Sportwetten Newsletter


                Anmeldung für den kostenlosen Newsletter
                Im Newsletter informieren wir über aktuelle Bonusaktionen und Gewinnspiele.
                widgetinstance 1333 vBForumDE Important Links
                18 Plus Icon
                Wettforum.info
                Lädt...
                X
                Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.