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    #76
    Bautsen Bist du eigentlich der Bautzen aus dem deutschsprachigen, mittlerweil geschlossenem Forum, Betfair Forum ?

    @Alle: Eigentlich koennt ihr den ****** rechtlich recht wenig. Ich bin kein IT Spezi aber es ist offensichtlich das die Jungs von Insidertipps nicht wirklich einen von BF abgesegneten service hatten. Ich tippe eher drauf das das man via Fair99 oder Insider99 eigentlich den User nur eine "BF Maske" vorgesetzt hatte, und das man vlt Manuell oder evtl Automatisch die Wetten nach gesetzt hatte like Fairbot, Bot Manager etc. Und jetzt kommt der m.M.n der Super Gau: Da bekanntlich 93% der Wetter eigentlich Looser sind wollte man abcashen in dem man entweder nur einen Teil oder gar keinen Teil an BF weiterleitete ABER dann kam jemand an und fand einen Fehler heraus und cashte an einem Tag 6000 Euro aus. - Und weil die Jungs von Insidertipps nicht gerade dumm sind musste was anderes heran aber es gab nix. Also gibt es nur einen Weg:

    Das Forum ist keine tausend Euro wert. Die meisten User dort sind Fake. Selbst der User Capone80 ist fake. Kein Mensch der BErufstaetig ist, Kinder und eine VFrau hatt kann 24 STd. Online sein :D Ich sprech aus erfahrung.

    Die Tipster die sie haben halten meistens nur 3 Monate.
    Die Systeme die sie verkaufen sind alle Schrott - Nobody schlachtet die Goldene Gans.
    Wenn du der Super Trader schlecht hin bist und meherer Tausend im Monat machst: Warum dann deine Freiszeit nebem dem Traden noch mit einem Forum verschwenden ?

    Also wieviel user haben eingezahlt ? Von wieviel Geld ist die rede ? 80K vlt sogar 100K ? Keiner kann das sagen ausser It selbst.

    Jetzt kommt der haken: Die einzahlungen auf das Fair bzw Insider99 Konto wurden via Skrill/Neteller getaetigt und da liegt das Problem:

    - Mit welcher Addy ahben die IT Fraudsters irhen account verifiziert ? - Ist eigentlich egal !!!
    - Skrill/Neteller ist ein Kanadisches Unternehmen bzw ein Unternehmen was in in UK eine Zweigstelle hat.

    Und jetzt kommt das Problem: Ihr koennt Clemsn Wimmer und Rene Trost anzeigen wegen betrug. Der Betrug muss nachgewiesen werden.

    Ihr zeigt die beiden an und da folgen die Problem erst an: Netteler ist in nordamerika, vlt haben die zwei mit einer Auslands-Addy die Acc's verifiziert, da greift schon das BRD/AT recht nicht mehr.


    Ich koennte einen Roman schreiben, aber wenn die zwei alles richtig gemacht haben dann koennt ihr enene nix. Ausser zu denen Fahren und..........

    Was ich euch sagen will: DAS GELD IST WEG !!!!!!!!!!!!!!

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    • Chris70
      Chris70 kommentierte
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      Da muss ich dir widersprechen eher bist du Fake, Capone80 konnte ich live erleben, einer der wenigen ehrlicher User was ich kennengelernt habe.

    #77
    Wimmer postet weiterhin irgendwelche Videos in FB, anstatt mal die ersten Gläubiger auszuzahlen. Diese Sorglosigkeit und Arroganz ist unglaublich!

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      #78
      Zitat von B2K Beitrag anzeigen
      wenn die zwei alles richtig gemacht haben dann koennt ihr enene nix
      Das Problem geht ja schon viel früher los.

      Welche Art von Rechtsgeschäft soll hier zustande gekommen sein? Höchstwahrscheinlich kein legales, also gar keins. Somit fehlt von Anfang an die Rechtsgrundlage, auf der ihr zivilrechtliche Schritte einleiten könntet.

      Gab es denn sowas wie einen Vertrag und wenn ja, zwischen welchen Parteien wurde dieser Vertrag geschlossen? War es ein Vertrag zwischen der natürlichen Person Clemens Wimmer bzw. Rene Trost und der geschädigten natürlichen Person XY oder wurde der Vertrag zwischen der Firma, die hinter IT steht (ist das die Sports&Entertainment Ltd mit Sitz in Belize?), also einer juristischen Person und der geschädigten natürlichen Person XY geschlossen?
      Das ist entscheidend bei der Beantwortung der Frage, welcher Gerichtsstand hier gilt. Österreich oder Belize?

      Ich bin zwar kein Jurist, aber mein "juristisches Gespür" sagt mir, dass es auf dem Rechtsweg keinerlei Möglichkeiten gibt, euer Geld einzuklagen.

      Strafrechtlich sieht es da schon anders aus, sollte die Staatsanwaltschaft (aus Österreich oder Belize) wegen Betrugs ermitteln.

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        #79
        Zitat von Lonnie Earl Beitrag anzeigen

        Das Problem geht ja schon viel früher los.

        Welche Art von Rechtsgeschäft soll hier zustande gekommen sein? Höchstwahrscheinlich kein legales, also gar keins. Somit fehlt von Anfang an die Rechtsgrundlage, auf der ihr zivilrechtliche Schritte einleiten könntet.

        Gab es denn sowas wie einen Vertrag und wenn ja, zwischen welchen Parteien wurde dieser Vertrag geschlossen? War es ein Vertrag zwischen der natürlichen Person Clemens Wimmer bzw. Rene Trost und der geschädigten natürlichen Person XY oder wurde der Vertrag zwischen der Firma, die hinter IT steht (ist das die Sports&Entertainment Ltd mit Sitz in Belize?), also einer juristischen Person und der geschädigten natürlichen Person XY geschlossen?
        Das ist entscheidend bei der Beantwortung der Frage, welcher Gerichtsstand hier gilt. Österreich oder Belize?

        Ich bin zwar kein Jurist, aber mein "juristisches Gespür" sagt mir, dass es auf dem Rechtsweg keinerlei Möglichkeiten gibt, euer Geld einzuklagen.

        Strafrechtlich sieht es da schon anders aus, sollte die Staatsanwaltschaft (aus Österreich oder Belize) wegen Betrugs ermitteln.
        Wenn hier kein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, kann nach §812 BGB das Geld zurück verlangt werden, da der vermeintliche Rechtsgrund auf dem die Leistung basierte weg gefallen ist und du deshalb einen Herausgabeanspruch hast. Die beiden haben offen zugegeben, dass sie die Betreiber der Plattform waren und ob du das Geld per Neteller, BTC oder sonst wie geschickt hast, ist völlig egal. Du verklagst ja nicht Neteller, sondern die Personen auf Herausgabe deines Geldes. Und eine Anzeige wegen Betrugs würde bei der Geldbeschaffung sowieso nicht weiterhelfen, das wäre wieder nur für die Bestrafung wichtig und nicht für die zivilrechtlichen Ansprüche. Nochmal: geht zu einem Anwalt und reicht über den Zivilklage beim zuständigen Gericht in Österreich ein. Das ist keine große Sache und ihr müsst auch nicht I99 oder sonst irgendeine Firma verklagen, sondern Wimmer wenn das Geld an ihn gegangen ist. Geht einfach zu einem Anwalt und fertig!

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          #80
          Zitat von capone80 Beitrag anzeigen
          Wenn hier kein Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, kann nach §812 BGB das Geld zurück verlangt werden, da der vermeintliche Rechtsgrund auf dem die Leistung basierte weg gefallen ist und du deshalb einen Herausgabeanspruch hast.
          Warum sollte deutsches Recht zur Anwendung kommen?

          Das mit dem Herausgabeanspruch wegen Nichtigkeit macht aber Sinn. Den Paragraphen gibt es so ähnlich wahrscheinlich auch im österreichischen Recht. Allerdings wären davon nur die Einsätze betroffen, also das, was ihr IT zur Einzahlung bei I99 geschickt habt. Bei I99 erspielte Gewinne wären nicht einklagbar. Dafür könnten sich diejenigen, die ihren Einsatz verspielt haben, freuen, weil sie diesen zurückverlangen könnten.

          Zitat von capone80 Beitrag anzeigen
          Und eine Anzeige wegen Betrugs würde bei der Geldbeschaffung sowieso nicht weiterhelfen, das wäre wieder nur für die Bestrafung wichtig und nicht für die zivilrechtlichen Ansprüche.
          Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass es wahrscheinlicher wäre, dass die beiden strafrechtlich belangt werden als dass man sein Geld zurückbekommt. Aber das ist ja jetzt Quatsch, wenn tatsächlich ein Herausgabeanspruch besteht.

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            #81
            Zitat von Lonnie Earl Beitrag anzeigen

            Warum sollte deutsches Recht zur Anwendung kommen?

            Das mit dem Herausgabeanspruch wegen Nichtigkeit macht aber Sinn. Den Paragraphen gibt es so ähnlich wahrscheinlich auch im österreichischen Recht. Allerdings wären davon nur die Einsätze betroffen, also das, was ihr IT zur Einzahlung bei I99 geschickt habt. Bei I99 erspielte Gewinne wären nicht einklagbar. Dafür könnten sich diejenigen, die ihren Einsatz verspielt haben, freuen, weil sie diesen zurückverlangen könnten.



            Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass es wahrscheinlicher wäre, dass die beiden strafrechtlich belangt werden als dass man sein Geld zurückbekommt. Aber das ist ja jetzt Quatsch, wenn tatsächlich ein Herausgabeanspruch besteht.
            Der §812 BGB sollte nur ein Beispiel sein, weil du ja auch auf Grundlage deutschen Rechts argumentiert hast wenn ich das richtig verstanden habe. Ich kenne mich mit dem Gesetz in Österreich nicht aus, aber ich bin mir sicher dass es da etwas Analoges dazu gibt. Was wäre das für ein Rechtssystem wenn sich jemand ohne Rechtsgrund etwas aneignen könnte. In Deutschland sind solche Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen auch sowieso von vornherein nichtig. In diesem Fall wird es wahrscheinlich mindestens eine Handvoll Anspruchsgrundlagen geben die durchgehen.

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              #82
              Falls jemand Interesse hat bei Wimmer & Trost einzusteigen. Crowd Funding Paket für paar 1000 € abzustoßen!
              Bekommt man auch paar smarties dazu und so cirka 20 Cent (minus Gebühren) "Gewinn" im Monat (manchmal
              auch nichts) ;-D Dumme gesucht!!!!
              Angehängte Dateien
              Zuletzt geändert von BRUtd; 25.09.2017, 08:54.

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                #83
                mein beileid an alle die da viel geld verloren haben...

                ka warum das geld wirklich weg ist, aber es gab ja immer wieder projekte bzw. ideen die groß angekündigt wurden und dann groß in die hose gingen oder gar nicht stattgefunden haben...

                ich hoffe ihr bekommt wenigstens einen teil eures geldes zurück.

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                  #84
                  In deren Forum schreiben einige Leute, dass sie Geld bekommen haben, die meisten 70%.
                  [[feuer]] A.C.A.B [[feuer]]

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                    #85
                    Na, das sind doch mal gute Neuigkeiten immerhin 70%. Ich hoffe die Leute haben daraus gelernt und sind in Zukunft ein bisschen vorsichtiger mit ihrem Geld. Dass die Admins im Forum jetzt schon wieder gefeiert werden ist echt unfassbar. Wo kann man sonst Geld unterschlagen, davon nur einen Teil zurückzahlen und dafür noch gelobt werden?

                    Kommentar


                      #86
                      Ja echt unglaublich. Schon sind die Admins für viele wieder die Besten. Denen würde ich keinen Cent mehr anvertrauen.

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                        #87
                        Wurden denn schon etwas größere Beträge ausbezahlt? Im IT haben nur zwei Leute Beträge genannt. Einer hat 75, einer 26 Euro erhalten, und das waren noch nicht mal die vollen 100%.

                        War nicht die Rede von einem fünf- bis sechsstelligen Betrag insgesamt?

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                          #88
                          Ich habe aufjedenfall noch nichts bekommen und warte auf einen kleinen vierstelligen Betrag. Falls sich bei mir was ergibt melde ich mich ;)

                          Kommentar


                            #89
                            Ich hatte ja oben auch schon mal vermutet, dass sie nur die Kleinen ausbezahlen bis Ruhe ist und dann werden die Großen vergessen. Nach den restlichen 30% wird dann wahrscheinlich auch kein Hahn mehr krähen.

                            Kommentar


                              #90
                              Zitat von capone80 Beitrag anzeigen
                              Ich hatte ja oben auch schon mal vermutet, dass sie nur die Kleinen ausbezahlen bis Ruhe ist und dann werden die Großen vergessen. Nach den restlichen 30% wird dann wahrscheinlich auch kein Hahn mehr krähen.
                              Yup..Insofern wäre es wünschenswert wenn Betroffene hier Bescheid geben könnten die eine AZ erhalten haben welche sagen wir etwas höher ist(viell. so ab 400 oder 500 euro).Gibt ja doch inzwischen einige die eine AZ erhalten haben,aber wie du sagst besteht der Verdacht dass aktuell nur sog. Kleinkram ausbezahlt wird um möglichst viele positive Rückmeldungen zu kriegen...das wirft dann sofort ein anderes Bild auf die "ungeliebten Motzer"

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