Ich denke, das ist Ermessenssache des jeweiligen Anbieters. Im Zweifel muss eine Limiterhöhung mit jedem Anbieter individuell und nach anbieterspezifischen Maßstäben ausgehandelt werden.
Wenn es dafür keine festen Kriterien gibt, wird es mit Sicherheit Regressforderungen von Leuten geben, die der Meinung sind, der Anbieter hätte hier nachlässig gehandelt.
Durch den neuen Vertrag wird es für Highroller und profitable Spieler unmöglich in Deutschland zu wetten.
Für die loosing Players sind die Limits ausreichend, vorallem da man ja mehrere Anbieter nutzen kann.
Doch auch für die profitablen Spieler gibt es ausreichend Möglichkeiten. Man muss sich eben neu aufstellen :)
"Nicht erlaubnisfähig sind Wetten auf Sportereignisse, an denen ausschließlich oder überwiegend Amateure oder Minderjährige teilnehmen, sofern es sich nicht um bedeutsame Großereignisse handelt, Wetten, die in erheblichem Maße manipulationsanfällig sind und Sportwetten auf ein regelwidriges Verhalten oder dessen Sanktionierung." https://www.vdai.de/regelwerke/GlueS...StV%202021.pdf
"Nach § 10a Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 5 Nummer 2 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) darf der Höchsteinsatz je Spieler grundsätzlich einen Betrag von 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigen."
§ 4 Übertragung von Großereignissen
(1) 1Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) (...)
(2) 1Großereignisse im Sinne dieser Bestimmung sind:
1.Olympische Sommer- und Winterspiele,
2.bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie unabhängig von einer deutschen Beteiligung das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel,
3.die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes,
4.Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft,
5.Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, Europa League) bei deutscher Beteiligung. https://www.gesetze-bayern.de/Conten...RFunkStVertr-4
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