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    Tipwin Einkommensquelle Nachweis?

    Hallo, ich habe eben folgende Email erhalten die ich ganz ganz komisch finde. Hat jemand zufällig Erfahrung mit so einer Vorgehensweise gemacht? Ich spiele seit Jahren bei den größten Anbietern und habe noch nie so eine Nachricht erhalten.

    Sehr geehrter Herr X,

    Sie sind Kunde bei uns, der Tipwin Ltd. und haben ein online Spielerkonto bei uns eingerichtet. Wir danken Ihnen dabei für Ihr Vertrauen und hoffen, dass Sie mit unseren Leistungen und dem Produkt zufrieden sind.

    Mit diesem Schreiben an Sie kommen wir unserer rechtlichen Verpflichtung nach: Spieler, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kumuliert 2.000,00 € auf das Spielkonto eingezahlt haben, sollen nach rechtlichen Vorgaben der EU und auch der nationalen Geldwäschevorschriften einen Nachweis über Ihre Bonität (Vermögensnachweis) abgeben. Dadurch soll ausschließlich gegenüber den zuständigen Behörden nachgewiesen werden, woher die Gelder und Mittel stammen, die bei Tipwin für ein Spiel eingesetzt werden. Diese Pflicht trifft jeden Anbieter von Glücksspielen und jeder seriöse Anbieter kommt dieser Pflicht nach.

    Diese Pflicht trifft somit uns als Wettveranstalter und Sie als Spieler unmittelbar. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, wären wir verpflichtet, dies intern zu prüfen und ggf. zu melden. Dies würde zu rechtlichen Folgen sowie der Sperrung des Spielerkontos führen könnte. Wir bauen daher sehr auf Ihre Kooperation und eine unkomplizierte Abwicklung dieses formalen Vorgangs.

    Um Ihre Bonität feststellen zu können, können Sie uns folgende Dokumente schicken:
    • Nachweis über ein geregeltes Einkommen anhand eines Lohnauszugs in Kopie (als Scan)
    • Kontoauszug mit Gehaltsüberweisung des Arbeitgebers bzw. Darlegung der Mittel aus ständigen Einkommensquellen
    Ferner bestätigen Sie uns bitte, dass Sie einer geregelten Arbeit nachgehen, woraus Sie ihr Einkommen beziehen und was ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen ist.


    Alle hier erhobenen Daten werden ausschließlich zu dem vorgenannten Zweck verwendet und entsprechend den Vorgaben der Datenschutzrichtlinie der Tipwin Ltd. aufbewahrt. Ferner ist die Tipwin Ltd. nach ISO 27001:2013 zertifiziert, wodurch der sichere Umgang mit Daten belegt wird.

    #2
    Zu Tipwin kann ich nix sagen aber Betvictor hat mir letztens eine ähnliche Nachricht geschrieben, kommt also auch bei den großen Anbietern vor. Wird immer nerviger mit den Nachweisen, ein anderer Anbieter wollte dass man den Pass in die Kamera hält und deren Namen auf ein Blatt Papier und was weiß ich noch...

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      #3
      Ich finde sowas unverschämt. Es hat doch niemanden zu Interessieren wo ich arbeite und wie viel ich verdiene. Was würde passieren wenn ich arbeitslos wäre? Das ist doch Quatsch.

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        #4
        Das geht keinen Anbieter etwas an, nur ein Gericht kann von mir einen Einkommensnachweis verlangen, solche Anbieter sollte man meiden, aber jeder wie er will.

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          #5
          Grundsätzlich scheint dieser Nachweis, wie ich es verstehe, Gesetzeslage zu sein.
          Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist wieso es explizit um einen Einkommensnachweis geht. Das ist garantiert nicht mit dem Gesetzestext konform.

          Nachtrag: Als unverschämt empfinde ich den Beisatz "rechtliche Folgen führen könnte..." in der Erstkommunikation.
          Insbesondere, da der Urheber dieser Mail, ein gewisser "Dr.... Leiter Rechtsabteilung" mit der Forderung nach dem Einkommensnachweis ohne Alternativmöglichkeiten schwerlich selber nach gültigem Recht handelt.
          Zuletzt geändert von Andy80; 01.07.2020, 15:16.

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            #6
            Das würde also bedeuten, dass jemand ohne Einkommen nicht wetten dürfte. Das kann ja nicht sein. Schreib denen, dass du mit deinen Ersparnissen einzahlst.

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              #7
              So eine Gesetzeslage gibt es meines wissens in Österreich nicht, vielleicht in Deutschland, aber wie schon oben erwähnt, nur ein Gericht bekommt meinen Einkommensnachweis.
              Ich glaube eher hier will man Profis ausfiltern, wenn man nur Einzahler ist wird man keinen Einkommensnachweis verlangen.

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                #8
                Zitat von Streicher13 Beitrag anzeigen
                Ich glaube eher hier will man Profis ausfiltern, wenn man nur Einzahler ist wird man keinen Einkommensnachweis verlangen.
                das ist völlig offentsichtlich der einzige grund warum diese nachweise hin und wieder gefordert werden. es gibt zwar leitlinien zur geldwäschebekämpfung, aber das gerade eine firma wie tipwin hier plötzlich zum polizisten wird, wo sonst jedes mittel recht ist spieler auszunehmen ist schon kurios.

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                  #9
                  Zitat von Streicher13 Beitrag anzeigen
                  So eine Gesetzeslage gibt es meines wissens in Österreich nicht, vielleicht in Deutschland, aber wie schon oben erwähnt, nur ein Gericht bekommt meinen Einkommensnachweis.
                  Ich glaube eher hier will man Profis ausfiltern, wenn man nur Einzahler ist wird man keinen Einkommensnachweis verlangen.
                  Zitat von scholldart Beitrag anzeigen

                  das ist völlig offentsichtlich der einzige grund warum diese nachweise hin und wieder gefordert werden. es gibt zwar leitlinien zur geldwäschebekämpfung, aber das gerade eine firma wie tipwin hier plötzlich zum polizisten wird, wo sonst jedes mittel recht ist spieler auszunehmen ist schon kurios.
                  kurios schon, allerdings ist es tatsächlich eine Vorgabe der FIAU für alle MGA lizensierten Bookies, dass ab einer (Gesamt-)Einzahlungsumme von EUR 2000 eine solche Prüfung vorgenommen werden muss

                  https://www.mga.org.mt/wp-content/up...ote-Gaming.pdf

                  Diese hat allerdings (nach meinem Verständnis) innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen der Grenze zu erfolgen, und ob tatsächlich so viele Details von Nöten sind wie Tipwin sie fordert (bzw. auch ob diese Forderung der FIAU generell rechtmäßig ist), ist natürlich nochmal eine andere Frage.

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                    #10
                    Habe diese Mail auch bekommen, eine Auszahlungsanfrage wurde anschließend abgelehnt mit dem Hinweis, mein Konto werde von der Rechtsabteilung überprüft. Bin gespannt, ob ich mein Geld nochmal sehe.

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                      #11
                      Zitat von Andy80 Beitrag anzeigen
                      Das ist garantiert nicht mit dem Gesetzestext konform.
                      Doch, ist es. Hier sind alle Informationen und die entsprechenden Gesetze, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen verlinkt: https://www.mga.org.mt/regulatory/mg...ey-laundering/


                      Zitat von Streicher13 Beitrag anzeigen
                      Ich glaube eher hier will man Profis ausfiltern, wenn man nur Einzahler ist wird man keinen Einkommensnachweis verlangen.
                      In der Regel hat der Profi bis zum Erreichen der überprüfungsrelevanten Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro sein Pattern längst offenbart. Meiner Erfahrung nach finden die Prüfungen auch erst dann statt, wenn es zu einer Auszahlung kommt und das Konto längst limitiert ist.

                      Wenn, dann sehe ich in der Umsetzung der Maßnahme eher ein Mittel, um Auszahlungen hinauszuzögern oder Guthaben zu konfiszieren.

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                        #12
                        Zitat von Schröck Beitrag anzeigen

                        Doch, ist es. Hier sind alle Informationen und die entsprechenden Gesetze, Richtlinien und Ausführungsbestimmungen verlinkt: https://www.mga.org.mt/regulatory/mg...ey-laundering/
                        Mein "nicht Gesetzeskonform" bezog sich darauf, dass sie ausschliesslich den Nachweis eines geregelten Einkommens verlangen.
                        Das hieße ja, dass ein Privatier, Rentner, Arbeitsloser usw deren Überprüfung nicht bestehen könnte. Und das kann nicht von einem Gesetz gedeckt sein.

                        Die Prozedur selber ist schon okay. Nur müssen die schon andere Nachweise akzeptieren.

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                        • Schröck
                          Schröck kommentierte
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                          Ich denke, das ist unglücklich ausgedrückt. Wer nicht erwerbstätig ist, kann logischerweise keinen Nachweis darüber erbringen. Letztlich werden sie auch jede andere Form eines SoF/SoW-Nachweises akzeptieren (müssen).
                          Zuletzt geändert von Schröck; 02.07.2020, 00:17.

                        #13
                        Das Gesetz kann ja "gut gemeint" sein in dem derjenige der es erlassen hat, die aufrichtige Absicht hatte damit Geldwäsche einzudämmen. Jetzt hat das Gesetz aber zwei gravierende Probleme a) ist es völlig wirkungslos in seiner eigentlichen Intention und b) wird es von Firmen die sonst nun wahrlich nicht als sonderlich gesetzestreu gelten zweckentfremdet und ihr eigentliches Anliegen unter dem Deckmantel der Rechtschaffenheit versteckt. Letzteres finde zumindest ich grotesk.

                        Am besten gefällt mir dieser Passus:

                        "Diese Pflicht trifft jeden Anbieter von Glücksspielen und jeder seriöse Anbieter kommt dieser Pflicht nach." Das ist Satire.

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                        • Streicher13
                          Streicher13 kommentierte
                          Kommentar bearbeiten
                          Ich bin in erster Linie bei bet365, bwin, bet at home, Admiral, tipp3 aktiv und es hat mich noch nie einer nach meinen Einkommensnachweis gefragt, sollte es bei diesen Anbieter doch einmal passieren werde ich mich hier melden.

                        #14
                        Haben denn alle, die so ein Schreiben erhalten haben, bei diesem Anbieter mehr als 2000 Euro eingezahlt? Ich habe glaube ich bei noch keinem Anbieter mehr als 2000 eingezahlt, höchstens bei bet365 in der Vergangenheit. Lasse immer wenn ich auszahle noch einiges drauf zum spielen.

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                          #15
                          Vivaro verschickt solche Anfragen übrigens auch schon bei Einzahlungen in Höhe von 200€ und weniger.

                          Kommentar


                          • scholldart
                            scholldart kommentierte
                            Kommentar bearbeiten
                            Tipwin hat es ja gesagt: "jeder seriöse Anbieter kommt dieser Pflicht nach"
                        Willkommen!
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