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    #16
    Vielen Dank für die ausführliche Erklärung @Schröck

    Ich habe die FCA kontaktiert von denen Skrill reguliert wird.
    Die Antwort kam ausführlich und in time, sehr professionell. In der Sache leider (oder auch logischerweise) eher nichtsagend. Sinngemäss meinten sie "sie müssten neutral bleiben, diese angeforderten Dokumente könnte die Interpretation der Guidelines durch Skrill sein".
    Das sagt allerdings damit aus, dass Kontoauszüge NICHT zwingend nötig sind. Sonst ständen sie ja schwarz auf weiss in den Guidelines der FCA.
    Und wäre dem so, hätte Skrill mir auf die Frage, wo es in den Guidelines verlangt würde, einfach den Link schicken können.

    "The best way to do this is to ask for a government issued document like a passport, along with utility bills, bank statements and other official documents."
    Den Sinn dahinter verstehe und begrüsse ich. Allerdings wäre doch statt Kontoauszügen eine Erklärung der Bank, etwas vom Anwalt oder Steuerberater usw viel eindeutiger. Das ist für die meisten Menschen wahrscheinlich aufwendiger als einfach die Kontoauszüge rüberzuschicken, aber wenn man es freiwillig anbietet...
    Mal ganz davon abgesehen, dass man de facto einfach ein eigenes Bankkonto für Skrill aufmachen könnte und hätte damit das Problem nie.

    Und btw, vielleicht kennst Du da aus: Verstösst das explizite Verlangen der Kontoauszüge nicht gegen europäischen Datenschutz?
    Fällt mir intuitiv schwer zu glauben, dass jeder Firma mal eben wissen darf wo und für wieviel Geld ich einkaufe, ob ich ne Immobilie und zehn Porsche erworben habe, die Nummern meiner Versicherungspolice usw.
    Zuletzt geändert von Andy80; 20.06.2021, 17:32.

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      #17
      Zitat von Andy80 Beitrag anzeigen
      Und btw, vielleicht kennst Du da aus: Verstösst das explizite Verlangen der Kontoauszüge nicht gegen europäischen Datenschutz?
      Fällt mir intuitiv schwer zu glauben, dass jeder Firma mal eben wissen darf wo und für wieviel Geld ich einkaufe, ob ich ne Immobilie und zehn Porsche erworben habe, die Nummern meiner Versicherungspolice usw.
      Das weiß ich leider nicht, sehe da aber auch einen starken Zielkonflikt. Die ernsthaften Bemühungen und das legitime Interesse, gegen Geldwäsche vorzugehen auf der einen versus Datenschutz und Privatsphäre auf der anderen Seite. Ich schätze, wo kein Kläger da kein Richter? Im Zweifel würde sich das prüfende Unternehmen seine Argumentation schon irgendwie GDPR konform hinbiegen können. Zumindest ist in der Verordnung selbst, noch im Kommentar irgendetwas hinsichtlich (un)geschwärzter Kontoauszüge zu finden. Ich denke, eine GDPR-konforme KYC- und AML-Verifizierung würde eine teilweise Schwärzung von für die Prüfung irrelevanten Informationen wie Kleinbeträge u.ä. gestatten, analog: https://www.datenschutz-notizen.de/d...angen-0318016/
      Zuletzt geändert von Schröck; 20.06.2021, 20:29.

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