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    Sittenwidriges bei Topcil

    Hallo Wettfreunde
    habe gestern zum ersten Mal Bekanntschaft gemacht mit dem Paragraphen 4 der AGB'S von Topcil,wobei abgegebene Wetten von mir nach Spielbeginn!! noch im Einsatz limitiert wurden(wurde durch mail benachrichtigt).

    Aber lest selbst:

    4. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass TCS jederzeit - also vor und nach Wettvertrag - berechtigt ist, die Annahme von Wetten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze teilweise oder zur Gänze zu limitieren, zu stornieren oder Quotenänderungen vorzunehmen. TCS verpflichtet sich jedoch dazu, durch ein gängiges Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail) den Wettkunden vor Ereignisstart oder bis maximal 60 Minuten nach Vertragsabschluß (z.B. in Grenzfällen, falls das Wettereignis kurz vor Spielbeginn platziert worden ist) zu informieren. TCS nimmt keine Haftung dafür, falls die vom Wettkunden angelegten, personenbezogenen Daten, auch wenn irrtümlich, nicht der Richtigkeit des Wettkunden entsprechen.

    d.h.daß Topcil eine Wette,die unmittelbar vor Eventbeginn platziert wurde,bis zum Ende der Halbzeitpause revidieren dürfte!!

    Ich laß das einfach mal so stehen,kann mal jeder seiner Phantasie freien Lauf lassen,welche Möglichkeiten sich Topcil hier "geschaffen" hat.

    #2
    Immer wieder erschreckend, was sich einige Buchmacher für Sonderrechte rausnehmen. Den umgekehrten Fall, also Kunde darf seine eigene Wette zur Halbzeit stornieren, würde Topcil natürlich niemals akzeptieren!

    Kommentar


      #3
      na sewas,
      wennn ich mich nicht arg täusche, dann können sie das vergessen - in die AGBs können´s viel reinschreiben, aber ob diese dann auch wirklich gelten ist eine andere Geschichte - bin ja kein Jurist, aber bei einer derartigen Benachteiligung des Wettkundens werden sie, falls das jemand einklagen sollte, den Kürzeren ziehen.

      ABER
      auf der "Intro"-Seite (der deutschsprachigen) von Topcil heißt es ja im Abschlußsatz:
      Don`t forget! It`s not just "your place to win!". It`s also our place to win!

      Also, man sollte niemals vergessen, daß Topcil auch was gewinnen will - ein derart ehrliches Statement eines Wettbüros ist ja richtig "erfrischend" und es ist auch verständlich, solange die Mittel, wie sie ihren "Gewinn" erzielen wollen, im legalem Rahmen bleiben.

      Kommentar


        #4
        Zitat von KentB
        wennn ich mich nicht arg täusche, dann können sie das vergessen - in die AGBs können´s viel reinschreiben, aber ob diese dann auch wirklich gelten ist eine andere Geschichte - bin ja kein Jurist, aber bei einer derartigen Benachteiligung des Wettkundens werden sie, falls das jemand einklagen sollte, den Kürzeren ziehen.
        Hallo KentB,

        das Problem ist aber, daß der Buchmacher seinen Betrug erst einmal durchgezogen hat.

        Um jetzt an sein Recht zu kommen, muß man klagen.

        Das dürfte aber in den meisten Fällen mit einem zu großen Aufwand verbunden sein, weshalb es dann auch unterbleibt.
        Genau darauf zielt der Buchmacher ab.

        Mit freundlichen Grüßen
        ComissionTwo
        Power to the Punter!

        Kommentar


          #5
          ... das hat mit legalem Rahmen aber nur recht wenig zu tun. Davon abgesehen, dass sie sich hier quasi eine Blankoscheck zum Stornieren oder reduzieren von Wetten ausstellen: Was soll der Unsinn überhaupt, denn sie haben doch schon vor Wettabgabe einen Höchsteinsatz angegeben. Und der wird dann nach Lust und Laune evtl. noch eine Stunde nach Spielbeginn reduziert?

          Man könnte vorausahnend sagen: Vorsicht, "Cashpoint-Alarm"...

          Kommentar


            #6
            So was hört man gar nicht gerne, bis jetzt hatte ich im Ohr, dass man bei topcil auch Knallen kann!



            Lisa-M.
            Datt is Schalke!

            Kommentar


              #7
              vorher informieren...

              und nicht im nachhinein maulen....

              Kommentar


                #8
                Zitat von Coolfox
                vorher informieren...

                und nicht im nachhinein maulen....
                .....ja,ja,der Herr Vierklee
                den Kommentar hättst dir jetzt wirklich sparen können

                Kommentar


                  #9
                  Dieser Passus ist natürlich in mehrfacher Hinsicht rechtsunwirksam.

                  Zum einen können schön aus allgemeinen Grundsätzen des ABGB Veträge nicht einseitig geändert werden. Rückabwicklungen können nur aus besonderen Gründen - z.B. Irreführung eines Vertragspartners - erfolgen.

                  Zweitens widerspricht dies natürlich auch dem §879 ABGB und ist sittenwidrig.

                  Am stichhaltigsten ist aber das dritte Argument, dass nämlich nach dem Konsumentenschutzgesetz Vertragsbedingungen (somit auch AGB, die ja Vertragsinhalt werden) den Kunden nicht schlechter stellen dürfen als den Unternehmer - was hier eindeutig der Fall ist.

                  Die Formulierung "falls das Wettereignis kurz vor Spielbeginn platziert worden ist" zeigt im Übrigen, dass das ganze nicht von einem Juristen formuliert worden ist, zumal ja nicht ein Wettereignis (also ein Spiel, Rennen, usw.) "platziert" wird, sondern eine Wette.

                  Konsequenz: Keine Angst! Die Sache ist ziemlich einfach: Bei diesem Streitwert bringt man am BG für Handelssachen eine sog. "Mahnklage" ein, das heisst, allein aufgrund der Behauptung erhält der Beklagte einen Zahlungsbefehl. Die Kosten sind wirklich minimal.

                  Erst, wenn der Beklagte diesem Zahlungsbefehl fristgerecht widerspricht, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Es würde mich sehr wundern, wenn Herr Cil dies täte. Die Rechtslage ist mehr als eindeutig und jeder Anwalt, der hier zum durchfechten rät, würde geradezu fahrlässig gegenüber seinem Klienten handeln.

                  BTW, das alles ist österr. Rechtslage, in D wirds aber nicht viel anders sein.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Mike Bet
                    ... in D wirds aber nicht viel anders sein.

                    Oh doch! Theoretisch würde die Klage abgewiesen werden, denn es liegt kein rechtsgültiger Spielvertrag vor. Praktisch kommt in Deutschland kein Fall vor Gericht, weil regelmäßig der Bookie-Sitz Gerichtsstand ist.


                    Lisa-M.
                    Datt is Schalke!

                    Kommentar


                      #11
                      @Wettfuxx

                      danke für die Info's. Hatte eigentlich vor in naher Zukunft bei Topcil nen Account zu eröffnen, aber das werde ich mir jetzt logischerweise sparen.
                      Gruß
                      Alemanne

                      Kommentar


                        #12
                        Re: Sittenwidriges bei Topcil

                        Zitat von Wettfuxx
                        Hallo Wettfreunde
                        habe gestern zum ersten Mal Bekanntschaft gemacht mit dem Paragraphen 4 der AGB'S von Topcil,wobei abgegebene Wetten von mir nach Spielbeginn!! noch im Einsatz limitiert wurden(wurde durch mail benachrichtigt).

                        Aber lest selbst:

                        4. Der Wettkunde erklärt sich damit einverstanden, dass TCS jederzeit - also vor und nach Wettvertrag - berechtigt ist, die Annahme von Wetten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze teilweise oder zur Gänze zu limitieren, zu stornieren oder Quotenänderungen vorzunehmen. TCS verpflichtet sich jedoch dazu, durch ein gängiges Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail) den Wettkunden vor Ereignisstart oder bis maximal 60 Minuten nach Vertragsabschluß (z.B. in Grenzfällen, falls das Wettereignis kurz vor Spielbeginn platziert worden ist) zu informieren. TCS nimmt keine Haftung dafür, falls die vom Wettkunden angelegten, personenbezogenen Daten, auch wenn irrtümlich, nicht der Richtigkeit des Wettkunden entsprechen.

                        d.h.daß Topcil eine Wette,die unmittelbar vor Eventbeginn platziert wurde,bis zum Ende der Halbzeitpause revidieren dürfte!!

                        Ich laß das einfach mal so stehen,kann mal jeder seiner Phantasie freien Lauf lassen,welche Möglichkeiten sich Topcil hier "geschaffen" hat.

                        Wie ist denn die Geschichte jetzt ausgegangen?

                        Oder hast Du gar nix dagegen unternommen?

                        Ich weiß nicht, ob man das rechtlich anfechten kann, wenn man sich vorher mit den AGB´s einverstanden erklärt hat?????

                        Jedenfalls ist das das Letzte, was ich bisher in irgendwelchen Bookie-AGB´s gelesen hab!

                        Wenn sie das nicht ändern, gehört sich der Herr Cil eigentlich sabotiert und man muß vor diesem Bookie warnen!

                        Für den normalen Wetter, der auf ein Spiel setzt, weil er überzeugt ist, daß die Mannschaft gewinnt, ist das vielleicht noch hinnehmbar (aber eigentlich a ned), aber schon für denjenigen, der seine Tips gern mit einem Remis absichert, wird das dann einen finanziellen Verlust bedeuten.

                        Und was wäre, wenn ich z.B. heute die möglichen 1200,-Euro, die als Limit für Sieg Bröndby (Quote 1,55) angegeben waren, ausgeschöpft hätte und auf der anderen Seite bei Betfair Sieg Bröndby zu 1,43/1,44 angeboten hätte?

                        Bröndby gewinnt--> ich verlier um die 570,-Euro bei Betfair und wenn Bröndby zur Halbzeit 2:0 führt, denkt sich der werte Herr Cil--> hehe der Kerl tät ja gewinnen--> da stornier ma liaber amoi schnell !

                        Da hört sich der Spaß aber nun wirklich auf!

                        Mit sowas gehörn´s doch auf die schwarze Liste!

                        Ich hab den Eindruck, einige der Cracks hier spielen regelmäßig bei Topcil, aber wie kann man denen denn bei solchen AGB-Passagen vertrauen?

                        Bzw. wieso darf Topcil hier werben, Flo????????
                        Ich dachte, die Forumsmitglieder könnten sich bei den hier abgebildeten Bannern sicher sein, daß der entsprechende Bookie seriös ist???

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                          #13
                          Tja der Plan mit dem 2:0 zur HZ is ja schon mal gegessen....

                          Wasn nu???

                          Kommentar


                            #14
                            Re: Sittenwidriges bei Topcil

                            Zitat von kaeyschn
                            Wie ist denn die Geschichte jetzt ausgegangen?

                            Oder hast Du gar nix dagegen unternommen?
                            Hi
                            also rechtlich hab ich da nix unternommen;hatte erstmals ein paar Telefonate mit denen geführt,wobei das Wettbüro Topcil halt nochmals bekräftigte,dass dieser Paragraph wirklich nur in "Notfällen" gezogen würde...sprich,vor allem am Saisonende bei "offensichtlich" getürkten Spielen..
                            Allerdings handelte es sich bei meiner Wette um ein Spiel der engl. Premier League und die Quote ging wohl aufgrund zahlreicher "Verletzungen" des Auswärtsteams einiges runter,so genau weiss ich das heut auch nimmer.

                            Wie auch immer,ich wette nach wie vor bei Topcil,und hab inzwischen auch das ein oder andere Schnäppchen genommen,ohne dass es zu einem Storno gekommen wäre.Ich habe halt mein Verhalten bezüglich der Wettabgabe geändert,und werde Quoten,die sich gut layen lassen nicht mehr unmittelbar vor Spielbeginn wetten.

                            Kommentar


                              #15
                              Re: Sittenwidriges bei Topcil

                              Zitat von kaeyschn

                              Bzw. wieso darf Topcil hier werben, Flo????????
                              Ich dachte, die Forumsmitglieder könnten sich bei den hier abgebildeten Bannern sicher sein, daß der entsprechende Bookie seriös ist???
                              Also wenn die ganze Sache wirklich so stimmt, wie ich das jetzt hier überflogen habe, dann sollte so ein Bookie hier wirklich nicht werben dürfen [[herby]]

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