Das sich der eine oder andere Buchmacher davor sträubt mit irgendeiner fadenscheinige Ausrede die Auszahlung, gerade bei etwas höheren Gewinnsummen, auszahlen, Ist ja nichts neues.
Allerdings scheint es jetzt eine neue Masche zu geben:
Man kassiert erst einmal die Einzahlung, insbesondere bei einer vierstelligen Summe, und nach getätiger Buchung, wird gleich mal der Account gesperrt; Eine erweiterte Verfizierung steht an:
- Lichtbild von 2 verschiedenen Ausweisdokumente, welchen Sinn das auch immer ergeben soll
- Lichtbild vom Kontoauszug
- Lichtbild vom eingesetzen Zahlungsmittel (Kreditkarte usw.)
Hört sich ja schon sehr unseriös an. Insbesondere ein Lichtbild vom Zahlungsmittel. Jedes halbwegs seriöse Unternehmen würde einfach ein PostIdent machen.
Aber so hätte man ja schließlich weniger Anlass zu einer fadenscheinigen Ausrede. Denn man kann jetzt einfach mal unbegründet die o.g. Lichtbilder abweisen. Und z.B. eine Aufenhaltsgenehmigung als Alternativdokument verlangen etc.
Natürlich ist es mal sehr AGB-Konform überhaupt ersteinaml die Einzahlungen zu akzeptieren und nachträglich das Konto wegen fehlender Verfizierung zu sperren. Hier kann man schon von arlistiger Täuschung sprechen. Denn in den AGB wird überhaupt nicht darauf verwiesen, das getätigte Einzahlungen ohne Verfizierung nachträglich eingefroren werden und eine Auszahlung erst nach einer getätigten Kontoverfizierung möglich ist.
Als seriöses Unternehmen würde man ohne ein Konotverfizierung überhaupt erst keine Einzahlung akzeptieren. Mal davon abgesehen, das sowas in Deutschland, egal was in der AGB stehen sollte, gar nicht Rechtskonform ist. Hier könnte man sogar ein Straftatbestand prüfen lassen. Wenn eine Kontoverifizierung abglehnt wird, dann ist das Unternehmen dazu verpflichtet die angenommene Einzahlung wieder zurückzubuchen.
Ich habe jetzt mal eine Zahlungsaufforderung geschickt mit Hinweis auf ein Mahnverfahren. Bin mal gespannt ob man dieser Forderung nachkommt, ich bezweifel das. Man beharrt immer noch auf einer Kontoverifizerung obwohl die zugsandten Lichtbilder unbegründet abgelehnt werden. Die Qualität der Lichtbilder ist mehr als zufriedendstellend.
Wird wohl beim Anwalt landen. Am besten gefällt mir ja die nicht haltbare Aussage, dass eine Auszahlung erst bei einer Kontoverfizierung möglich ist. Wenn ich eine Kontolöschung beantrage und somit vom Vertrag zurücktrete, weil der Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarung hält (funktionsfähiges Konto), dann ist eigentlich der Vertragspartner zu einer Rückzahlung verpflichtet.
Wenn Ihr euch die Unkosten und Mühen sparen wollt, dann meidet am besten Bet365. Für mich genzt das schon an arglistiger Täuschung.
Allerdings scheint es jetzt eine neue Masche zu geben:
Man kassiert erst einmal die Einzahlung, insbesondere bei einer vierstelligen Summe, und nach getätiger Buchung, wird gleich mal der Account gesperrt; Eine erweiterte Verfizierung steht an:
- Lichtbild von 2 verschiedenen Ausweisdokumente, welchen Sinn das auch immer ergeben soll
- Lichtbild vom Kontoauszug
- Lichtbild vom eingesetzen Zahlungsmittel (Kreditkarte usw.)
Hört sich ja schon sehr unseriös an. Insbesondere ein Lichtbild vom Zahlungsmittel. Jedes halbwegs seriöse Unternehmen würde einfach ein PostIdent machen.
Aber so hätte man ja schließlich weniger Anlass zu einer fadenscheinigen Ausrede. Denn man kann jetzt einfach mal unbegründet die o.g. Lichtbilder abweisen. Und z.B. eine Aufenhaltsgenehmigung als Alternativdokument verlangen etc.
Natürlich ist es mal sehr AGB-Konform überhaupt ersteinaml die Einzahlungen zu akzeptieren und nachträglich das Konto wegen fehlender Verfizierung zu sperren. Hier kann man schon von arlistiger Täuschung sprechen. Denn in den AGB wird überhaupt nicht darauf verwiesen, das getätigte Einzahlungen ohne Verfizierung nachträglich eingefroren werden und eine Auszahlung erst nach einer getätigten Kontoverfizierung möglich ist.
Als seriöses Unternehmen würde man ohne ein Konotverfizierung überhaupt erst keine Einzahlung akzeptieren. Mal davon abgesehen, das sowas in Deutschland, egal was in der AGB stehen sollte, gar nicht Rechtskonform ist. Hier könnte man sogar ein Straftatbestand prüfen lassen. Wenn eine Kontoverifizierung abglehnt wird, dann ist das Unternehmen dazu verpflichtet die angenommene Einzahlung wieder zurückzubuchen.
Ich habe jetzt mal eine Zahlungsaufforderung geschickt mit Hinweis auf ein Mahnverfahren. Bin mal gespannt ob man dieser Forderung nachkommt, ich bezweifel das. Man beharrt immer noch auf einer Kontoverifizerung obwohl die zugsandten Lichtbilder unbegründet abgelehnt werden. Die Qualität der Lichtbilder ist mehr als zufriedendstellend.
Wird wohl beim Anwalt landen. Am besten gefällt mir ja die nicht haltbare Aussage, dass eine Auszahlung erst bei einer Kontoverfizierung möglich ist. Wenn ich eine Kontolöschung beantrage und somit vom Vertrag zurücktrete, weil der Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarung hält (funktionsfähiges Konto), dann ist eigentlich der Vertragspartner zu einer Rückzahlung verpflichtet.
Wenn Ihr euch die Unkosten und Mühen sparen wollt, dann meidet am besten Bet365. Für mich genzt das schon an arglistiger Täuschung.
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