Ich habe in der Nacht von Samstag auf Sonntag eine Wette in Höhe von 40 Euro auf das Spiel Bayern München gegen Manchester City gesetzt.
Nun wurde als Erstes das Spiel aufgrund des Wetters für mehr als eine Stunde unterbrochen und dann wurde WÄHREND des Spiels entschieden statt 90 min, 80 min zu spielen.
Aufgrund dieser Umstände, meldete ich mich dann bei Betano und bat um mein Wetteinsatz, da das Spiel hätte annulliert werden müssen.
Betano beruft sich auf ihre AGB Punkt 3.1.1
Ich betonte und wies mehrmals darauf hin, dass in ihren AGB´s fogendes steht:
Sollten sich die beteiligten Mannschaften und / oder Schiedsrichter dazu entschließen, vor dem Beginn der Veranstaltung festzulegen, dass das besagte Ereignis über eine andere Dauer als die Standarddauer im Fußball (90 Minuten) gespielt werden soll, so gilt dies als die offizielle Regel für die Veranstaltung (z. B. Freundschaftsspiel zwischen Vereinen, das über 2x40 Minuten gespielt wird).
....und
Wenn das Format eines Freundschaftsspiels aus irgendwelchen Gründen von zwei auf drei Halbzeiten geändert wird, werden alle Wetten für ungültig erklärt.
Ich betone ganz deutlich, das die Spielzeit NICHT VOR BEGINN, sondern WÄHREND des Spiels geändert wurde!
...Und, es gab durch die Unterbrechung 3 Halbzeiten.
Nun habe ich das ganze an die Glücksspielaufsicht geschickt und warte nun auf das Ergebnis! Hier die Email Adresse: gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de
Sollte jemand das gleiche Problem haben, bitte melden....je mehr, desto besser!!! Oder kennt jemand dieses Problem?!
Nun wurde als Erstes das Spiel aufgrund des Wetters für mehr als eine Stunde unterbrochen und dann wurde WÄHREND des Spiels entschieden statt 90 min, 80 min zu spielen.
Aufgrund dieser Umstände, meldete ich mich dann bei Betano und bat um mein Wetteinsatz, da das Spiel hätte annulliert werden müssen.
Betano beruft sich auf ihre AGB Punkt 3.1.1
Ich betonte und wies mehrmals darauf hin, dass in ihren AGB´s fogendes steht:
Sollten sich die beteiligten Mannschaften und / oder Schiedsrichter dazu entschließen, vor dem Beginn der Veranstaltung festzulegen, dass das besagte Ereignis über eine andere Dauer als die Standarddauer im Fußball (90 Minuten) gespielt werden soll, so gilt dies als die offizielle Regel für die Veranstaltung (z. B. Freundschaftsspiel zwischen Vereinen, das über 2x40 Minuten gespielt wird).
....und
Wenn das Format eines Freundschaftsspiels aus irgendwelchen Gründen von zwei auf drei Halbzeiten geändert wird, werden alle Wetten für ungültig erklärt.
Ich betone ganz deutlich, das die Spielzeit NICHT VOR BEGINN, sondern WÄHREND des Spiels geändert wurde!
...Und, es gab durch die Unterbrechung 3 Halbzeiten.
Nun habe ich das ganze an die Glücksspielaufsicht geschickt und warte nun auf das Ergebnis! Hier die Email Adresse: gluecksspielaufsicht@rpda.hessen.de
Sollte jemand das gleiche Problem haben, bitte melden....je mehr, desto besser!!! Oder kennt jemand dieses Problem?!
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