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    Vorsicht vor AGB Fallen - Betway, Partybets, Gamebookers

    Seit kurzem haben die Bookies (Betway, Gamebookers und Partybets) ihre AGBs geändert.

    Und zwar steht bei Partybets/Gamebookers:

    "9.2 Die Nutzung von Echtgeldbonussen wird von uns auf eventuelle Unregelmäßigkeiten beim Spielverhalten untersucht. Um eine faire Spielumgebung zu gewährleisten, werden Wetten mit niedriger Gewinnspanne und extrem geringem Risiko wie sich gegenseitig ausgleichende Wetten oder "hedge betting" im Rahmen der Bonusnutzung als regelwidrig erachtet. Weitere Beispiele für regelwidriges Spielverhalten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: (i) das Platzieren einzelner oder mehrerer Einsätze mit einem Wert von 50 % oder mehr des Bonusses auf ein einzelnes Spiel, ein einzelnes Blatt oder eine einzelne Runde, womit ein Gewinn erwirtschaftet wird, gefolgt von deutlichen Änderungen des Spielverhaltens (Einsatzhöhe, Spielarten, Einsatzstrukturen, etc.) mit dem Vorsatz, den Bonus durch Erfüllung der Freigabebedingungen freizuspielen; (ii) das zu einem erheblichen Gewinn führende Platzieren von hohen Einsätzen, gefolgt von einem Absinken der Einsätze um 75 % oder mehr des vorherigen mittleren Einsatzwertes bis die Bonuseinsatzbedingungen erfüllt wurden; (iii) wenn der begründete Verdacht vorliegt, dass Sie auf unaufrichtige Weise von einem Bonus zu profitieren versucht haben, der von uns auf Treu und Glauben zu Ihrer Unterhaltung angeboten wird (zum Beispiel das Annehmen eines Bonusses und Setzen des Mindestbetrags, gefolgt vom sofortigen Auszahlen des Betrags). Stellen wir fest, dass regelwidriges Spielverhalten vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, Auszahlungen vom Konto zu unterbinden beziehungsweise eventuell aus der Nutzung des jeweiligen Bonusses gezogenen Gewinne einzubehalten. "

    https://secure.gamebookers.com/about...formation_s.do

    Eine ähnliche Regelung hat auch Betway:

    "15. Bevor wir eine Auszahlung durchführen, wird Ihr Spiel auf nicht regelgerechte Spielmuster untersucht. Als nicht regelgerechtes Spielverhalten zum Erfüllen der Bonus-Mindestwettbedingungen werden z. B. Wetten mit Null-Gewinnmarge, Niedrigrisikowetten oder abgesicherte Wetten, erachtet. Andere Beispiele nicht regelgerechter Spielmuster sind zum Beispiel, wie im Folgenden beschrieben, aber nicht darauf beschränkt, das Platzieren von Einzelwetten, die 30% oder mehr des Bonuswertes, der Ihrem Konto gutgeschrieben wurde, umfassen, bis zu einem Zeitpunkt an dem die Mindestwettbedingungen für jenen Bonus erfüllt wurden. Sollte das Casino davon ausgehen, dass solche Praktiken angewendet wurden, behält sich das Casino das Recht vor, Auszahlungen und Gewinne einzubehalten und/oder zu konfiszieren."

    Diese Regeln wurde im Grunde per copy-paste aus den Casino-Regeln in die allgemeinen AGBs kopiert und werden von nun an auch bei den Sportwetten angewendet. Die Anwendung erfolgt zumindest bei Betway wohl sehr willkürlich, dennoch haben sich schon 6-7 User bei SBR gemeldet, denen mit dieser Begrünundung Geld konfisziert wurde.
    Betway hat auch bei mir diese Regel angewandt und so über 1000 Euro von mir gestohlen. Hab das auch im Betway Thread gepostet (Link entfernt).

    Ob Partybets/Gamebookers diese Regel anwendet ist noch Unklar, Betroffene gibt es wohl noch nicht.

    Dennoch sollte man aufpassen und sich zwei mal überlegen, ob man einen Bonus von Betway oder Partybets/Gamebookers annimmt.
    Zuletzt geändert von redski; 15.05.2012, 13:26.

    #2
    Eingentlich eine bodenlose Frechheit. Sie legen einen Mindestumsatz fest, aber man darf nach Erreichen diesen Umsatzes noch nicht auszahlen. Wozu dann der Mindestumsatz überhaupt? Demnächst ändern sie die AGB wohl in etwa so ab:

    Sie dürfen keine Auszahlung beantragen, bevor sie nicht das gesamte Guthaben auf ihrem Konto verloren haben. Andernfalls wird ihr Guthaben wegen Bonusmissbrauch eingezogen.

    Nur drei Worte zum Sportwetten:
    Valuequoten, Moneymanagement, Disziplin.

    Kommentar


      #3
      "Sie dürfen einzahlen und wetten so viel Sie wollen. Sobald Sie auszahlen wollen, wird Ihr Wettverhalten von uns überprüft. Gefällt es uns nicht, wird ihr Geld einbehalten"

      Kommentar


        #4
        Also eigentlich lief es bei mir so ab:

        Bonus genommen und alles druchgespielt, im Live Chat nachgefagt, ob alle Bedingungen erfüllt wurden. Das haben die mir bestätigt und gesagt ich darf eine Auszahlung anforderń. Das habe ich dann auch getan, über 1000 Euro. Ein Woche später kommt dann 50 Euro an (meine erste Einzahlung für den Bonus).

        Im Chat sagten die mir dann, ich habe zwar die BONUSBEDINGUNGEN erfüllt, aber dabei GEGEN DIE AGBs verstoßen. Aus diesem Grund behalten Sie alle meine Gewinne und den Bonus.

        Kommentar


          #5
          1. Hast Du nicht noch den Chat als Aufzeichnung? Oder frag die doch mal ganz dämlich ob sie Dir den nicht nochmal zuschicken könnten, falls möglich.

          2. Bei 1k würde ich mir tatsächlich rechtliche Schritte überlegen. Ist mir so noch nicht passiert, daher kann ich das nicht exakt beurteilen.
          Ich habe ja letztens noch mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte, dass er schon öfter mal auf Auszahlungen diverser Bookies angeschrieben hat, weiss jetzt aber nicht ob das Wettbuden in BRD waren oder Online-Bookies im Ausland. Er sagte, dass die Bookies aber auf Anschreiben sehr schnell auszahlen würden!
          Das wird sicherlich nicht so teuer sich da mal für´n 50 oder so ´ne Rechtsberatung einzuholen. Das ist auch nicht so komplex von der Thematik her. Es gibt da diese sittenwidrige AGB und Deinen Kontostand der ausbezahlt werden muss.
          Wenn Du noch den Chat hast ist sowieso alles klar. Dann wäre Deine Auszahlungsanfrage mindesten "Einwilligung durch Irrtum" und Du hättest noch ´ne Chance ggfs irgendeine Bonusbedingung zu erfüllen - was natürlich theoretisch schwachsinnig wäre.
          ´Nen einfaches Anchreiben zwecks Auszahlung wäre ´nen Versuch bei 1k wert.

          (3. Bei den kleineren Bookies nehme ich schon lange keinen Bonus mehr an. Man sieht wieder, dass man am Ende mehr Nachteile/Ärger hat als ohne Bonus.)
          Viel Erfolg

          EDIT:
          Jetzt fällt mir noch 4. ein:
          Bei soetwas würde ich auch eher die Auszahlungen stückeln und mit 200-400 anfangen, kleine Wettbeträge suren, weiter langsam auszahlen. Auch wenn das nicht Sinn der Sache ist. Ich habe auch immer Schiss, wenn ich bei ´ner Kontoeröffnung da gleich immer 1k liegen habe... Das gibt meist nur Ärger. Traurig aber wahr.
          Zuletzt geändert von Joergi; 16.05.2012, 11:27.

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            #6
            Hallo Joergi!

            1. Ja, ich habe die Chatverläufe angefordert. Interessanterweise habe ich diese dann auch bekommen, wenn ich jetzt welche verlange, sagt mir der Support, dass die das gar nicht dürfen.

            2. Zuerst habe ich auch versucht so zu argumentieren, d.h. Betway darauf hingewiesen, dass ich ne positive Bestättigung vom Support erhalten habe. Jedoch meint Betway der Support ist nur für die "Bonusbedingungen" zuständig. Die Sicherheitsabteilung untersucht jedoch das Wettverhalten nach "irregulären Spielmustern" und dafür ist der Live-Chat Support nicht zuständig, d.h. es liegt keine "Einwilligung durch Irrtum" vor.

            Auch eine nachträgliche oder nochmalige Erfüllung der Bonusbedingungen lehnt Betway ab. Mit der gleichen Begründung, denn ich habe ganz klar und eindeutig gegen die AGB-Regeln verstoßen hab (ich 4 mal über 15 Euro auf Einzelwetten gesetzt).


            Betway hat seine Lizenz in Malta, also EU. Doch der Regulator von Malta (LGA Malta), das ist einfach ein Witzregulator, die geben jedem ne Lizenz, der die bezahlt. Auf Emails und Faxe von mir reagieren die nicht einmal.

            Im Prinzip ist mir jedes Mittel recht, würde auch nen Anwalt einschalten, wenn die Kosten überschaubar wären und es eine Erfolgssaussicht bestünde. Leider kenne ich keinen Anwalt (keine Erfahrung in solchen Angelegenheiten) und weiß auch nicht welche Kosten auf mich zukommen würden.

            Kommentar


              #7
              Zitat von redski Beitrag anzeigen
              Hallo Joergi!

              1. Ja, ich habe die Chatverläufe angefordert. Interessanterweise habe ich diese dann auch bekommen, wenn ich jetzt welche verlange, sagt mir der Support, dass die das gar nicht dürfen.

              2. Zuerst habe ich auch versucht so zu argumentieren, d.h. Betway darauf hingewiesen, dass ich ne positive Bestättigung vom Support erhalten habe. Jedoch meint Betway der Support ist nur für die "Bonusbedingungen" zuständig. Die Sicherheitsabteilung untersucht jedoch das Wettverhalten nach "irregulären Spielmustern" und dafür ist der Live-Chat Support nicht zuständig, d.h. es liegt keine "Einwilligung durch Irrtum" vor.

              Auch eine nachträgliche oder nochmalige Erfüllung der Bonusbedingungen lehnt Betway ab. Mit der gleichen Begründung, denn ich habe ganz klar und eindeutig gegen die AGB-Regeln verstoßen hab (ich 4 mal über 15 Euro auf Einzelwetten gesetzt).


              Betway hat seine Lizenz in Malta, also EU. Doch der Regulator von Malta (LGA Malta), das ist einfach ein Witzregulator, die geben jedem ne Lizenz, der die bezahlt. Auf Emails und Faxe von mir reagieren die nicht einmal.

              Im Prinzip ist mir jedes Mittel recht, würde auch nen Anwalt einschalten, wenn die Kosten überschaubar wären und es eine Erfolgssaussicht bestünde. Leider kenne ich keinen Anwalt (keine Erfahrung in solchen Angelegenheiten) und weiß auch nicht welche Kosten auf mich zukommen würden.
              Google nach Anwälten für Glücksspielrecht und versuch´s.
              Argumente bringen bei den Drecksbookies ja eh nix. 1+1 ist immer = 3, wenn die wollen. Es geht nur juristisch.
              Für ´n Telefonat und ´ner kleinen Anfrage bei ´nem Anwalt zahlste´ sicherlich erstmal nix. Dann bekommst Du auch eine Preisauskunft. Kannst auch erstmal 2-3 andrahten.
              Wenn Du noch den Chat hast, können die Dir noch weniger etwas. Wie bereits erwähnt "Einwilligung durch Irrtum" der Auszahlung. Das ist das Problem des Bookies/Supports wenn die Dir so´n Dreck erzählen. Du wendest Dich ja extra an sie und erwartest eine kompetente Antwort. wenn die das so beantworten...
              So wird auch sicherlich juristisch argumentiert.
              So´n Schreiben kann ein Jurist sicherlich mal aufsetzen (macht eh die Sekretärin) und kostet dann vielleicht n Fuffi.
              Wenn Du Glück hast kommst Du mit ´nem Hunni gesamt hin.
              Musst ja nicht gleich klagen, es sei denn Dein Anwalt sagt 99% Erfolg.
              Du bist in der Konstellation definitiv im Recht, die Frage bleibt nur welche Rahmenbedingungen nun Bestand haben:
              - Glücksspielstaatsvertrag ->BRD = Strafrecht->darauf würde der Bookie aber niemals plädieren. Die wollen ja, dass es NICHT Strafrecht ist, da sie ja auf den Markt wollen
              - Malta ?

              (Bei den Lizenzen geht es doch nur um´s Geld. Solange die Macht des Geldes existiert, wird sich in dieser Welt eh nix ändern. Der Kapitalismus ist nichts anderes als auf legalem Weg den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen, während Diebstahl ein Straftatbestand ist - auch wenn man das in der Handlung nicht direkt gleichsetzen kann)

              MFG

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                #8
                Danke für die Tipps! Werde auf jeden Fall paar Anwälte anschreiben und mich erkundigen.

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                  #9
                  Folgender Inhalt bezieht sich auf das Recht in BRD.

                  Habe jetzt nochmal folgende neue juristische Information, was mir vorher auch so nicht bekannt war:
                  Man kann ein Mahnverfahren bei dem Amtsgericht (Ort des Gläubigers) beantragen. Ausnahme ist NRW mit den jeweiligen Mahngerichten/Amtsgerichten Hagen und Euskirchen.
                  Dieses wird durch einen Rechtspfleger bearbeitet, wird also wohl eher nicht so teuer.
                  Der Rechtspfleger prüft auch nicht den Wahrheitsgehalt des Antrags.
                  Sollte der Schuldner nicht zahlen, wird/kann ein Vollstreckungsbescheid eingeleitet und der Schuldner muss begründen, warum der Gläubiger keinen Anspruch auf das Geld hat (das ist an dieser Stelle sehr interessant, weil der Gläubiger nicht begründen muss, sondern der Schuldner! Das hat historischen Hintergrund und hat mit dem Baugewerbe zu tun, dass in den 80ern/90ern??? die Löhne nicht an die Arbeiter ausgezahlt wurden). Schwierig wäre es dann vom Schuldner theoretisch diese sittenwidrige AGBs zu erklären.
                  So könnte man vorgehen, fraglich ist allerdings ob der Rechtspfleger, auch wenn er den Inhaltsgehalt des Mahnverfahrens nicht prüft, dem Antragsteller nicht doch den Vogel zeigt, da Glücksspiel ja unter den Glücksspielstaatsvertrag fällt und ja eigentlich illegal wäre - strafrechtlich.

                  Diese Vorgehensweise würde erstmal nix kosten, vlt ´n paar 10er

                  Ist ja vielleicht auch so mal ´ne ganz hilfreiche Erkenntnis für den Alltag, auch wenn es mal nicht um Sportwetten geht (auch wenn das selten der Fall ist - Scherz).

                  Link entfernt

                  Kommentar


                    #10
                    Um welche Spiele handelt es sich denn bei den Gewinnen von 1000 Euro?
                    Sportwetten?

                    Die im ersten Posting genannten AGB beziehen sich hauptsächlich auf Casino Games, wo der Bonus komplett zb durch Blackjack mehrmals zu verdoppeln versucht wird, um dann den Umsatz mit Minibets bei zB Slotgames durchzuspielen.

                    Das wird dann als Bonusabuse gesehen.

                    Ich kann mir eine solche Anwendung der AGB auf Sportwetten nicht vorstellen, aber wer weiss...

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von geldrausch Beitrag anzeigen
                      Um welche Spiele handelt es sich denn bei den Gewinnen von 1000 Euro?
                      Sportwetten?

                      Die im ersten Posting genannten AGB beziehen sich hauptsächlich auf Casino Games, wo der Bonus komplett zb durch Blackjack mehrmals zu verdoppeln versucht wird, um dann den Umsatz mit Minibets bei zB Slotgames durchzuspielen.

                      Das wird dann als Bonusabuse gesehen.

                      Ich kann mir eine solche Anwendung der AGB auf Sportwetten nicht vorstellen, aber wer weiss...
                      Ja, es waren Sportwetten. Vier Wetten auf Champions League, Bundesliga, NHL und NBA (maximaler Einsatz war 300 Euro). Alle Wetten auf waren auf den Spielausgang, also 3-way oder 2-way.
                      Zuletzt geändert von redski; 31.05.2012, 15:32. Grund: ergänzung

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Joergi Beitrag anzeigen
                        Folgender Inhalt bezieht sich auf das Recht in BRD.

                        Habe jetzt nochmal folgende neue juristische Information, was mir vorher auch so nicht bekannt war:
                        Man kann ein Mahnverfahren bei dem Amtsgericht (Ort des Gläubigers) beantragen. Ausnahme ist NRW mit den jeweiligen Mahngerichten/Amtsgerichten Hagen und Euskirchen.
                        Dieses wird durch einen Rechtspfleger bearbeitet, wird also wohl eher nicht so teuer.
                        Der Rechtspfleger prüft auch nicht den Wahrheitsgehalt des Antrags.
                        Sollte der Schuldner nicht zahlen, wird/kann ein Vollstreckungsbescheid eingeleitet und der Schuldner muss begründen, warum der Gläubiger keinen Anspruch auf das Geld hat (das ist an dieser Stelle sehr interessant, weil der Gläubiger nicht begründen muss, sondern der Schuldner! Das hat historischen Hintergrund und hat mit dem Baugewerbe zu tun, dass in den 80ern/90ern??? die Löhne nicht an die Arbeiter ausgezahlt wurden). Schwierig wäre es dann vom Schuldner theoretisch diese sittenwidrige AGBs zu erklären.
                        So könnte man vorgehen, fraglich ist allerdings ob der Rechtspfleger, auch wenn er den Inhaltsgehalt des Mahnverfahrens nicht prüft, dem Antragsteller nicht doch den Vogel zeigt, da Glücksspiel ja unter den Glücksspielstaatsvertrag fällt und ja eigentlich illegal wäre - strafrechtlich.

                        Diese Vorgehensweise würde erstmal nix kosten, vlt ´n paar 10er

                        Ist ja vielleicht auch so mal ´ne ganz hilfreiche Erkenntnis für den Alltag, auch wenn es mal nicht um Sportwetten geht (auch wenn das selten der Fall ist - Scherz).

                        Link entfernt
                        verstehe ich das richtig, dass ich hier in Berlin ein Mahnverfahren gegen Betway einleiten kann?

                        und das würde mich dann 32,50 Euro kosten, laut dieser Tabelle hier:

                        Wichtige Informationen zum Europäischen Mahnverfahren - Berlin.de

                        Kommentar


                          #13
                          " Antragsgegner ohne inländischen Gerichtsstand

                          Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so richtet sich die Zuständigkeit nicht nach dem Sitz oder Wohnsitz des Antragstellers, sondern nach dem Amtsgericht, das für ein streitiges Verfahren zuständig sein würde § 703 d Abs. 2 ZPO). Auch hierbei ist die Konzentration von Mahnverfahren auf bestimmte Amtsgerichte im Bereich einzelner Bundesländer zu beachten."


                          Also müßte ich das Mahnverfahren doch in Malta eröffnen/beantragen.

                          Kommentar


                            #14
                            außerdem würden dann bei einem Europa-Mahnverfahren wohl auch noch weitere Gebühren anfallen:

                            Der Gläubiger muß mit einem höheren Kostenvorschuß rechnen, da zusätzlich zu verauslagen sind: Prüfungsgebühr für das Zustellersuchen durch das Gericht (i.d.R. 20,00 EUR); Zustellauslagen der ausländischen Behörden; ggf. Vorschuß für anfallende Übersetzungskosten (zwischen 150,00 und 250,00 EUR).

                            Kommentar


                              #15
                              Habe die Einzelheiten nicht gelesen. Hab´s auch noch nie gemacht. Danke für´s posten
                              War/ist ´ne Idee, aber doch schon ordentlich teuer.
                              Wenn Du allerdings juristisch auf der sicheren Seite bist, womit man dann doch leider wieder beim altbekannten Problem ist...

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