X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zitat von Nobody
    Jetzt wissen wir endlich, warum seriöse Buchmacher wie bet-at-home dort zu schlecht stehen. Die nehmen einfach alles auf, was ihnen gemailt wird, ohne es überhaupt zu prüfen.
    Das heißt, da könnte man fröhlich Konkurrenten denunzieren, interessiert die von sportsbookreview.com überhaupt nicht, die nehmen alles auf, gerechtfertigt oder nicht.
    Ist leider absoluter Käse was du erzählst

    Sportsbookreview geht jeder begründeten Reklamation nach und setzt sich per e-mail mit dem Management des jeweiligen Bookies in Verbindung.

    Kommentar


      Du willst mir ernsthaft erzählen, die hätten Bwin kontaktiert nach deiner E-Mail?
      Und obendrein gehen sie auch noch davon aus, dass es sich nicht um einen Quotenfehler handelte? Scheint die richtige Seite für Leichtgläubige wie dich zu sein ...

      Kommentar


        Zitat von Giggs
        Absichtlichen Betrug will ich BetandWin nicht unterstellen,

        aber bin durch Falschinformationen bei LIVE-Spielen zb" ROTE KARTEN",
        die sich später als Falsch raustellten, reingefallen.

        - Vorsicht : bei LIVE PGA Golfturnieren werden Loch Wetten angeboten
        die in Wirklichkeit schon gespielt sind, immer
        pgatour.com nebenbei mitlaufen lassen.
        naja...darum heissen die ja Livewetten...sollte man schon Live am TV verfolgen wenn man da was setzt

        Kommentar


          Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!

          Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
          Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
          Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
          Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
          Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
          Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
          Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???

          Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!

          MfG AbanoAs

          Kommentar


            Zitat von AbanoAs
            Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!

            Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
            Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
            Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
            Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
            Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
            Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
            Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???

            Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!

            MfG AbanoAs
            Höchst kluges Posting in meinen Augen...

            Shining

            Kommentar


              Zitat von Shining
              Zitat von AbanoAs
              Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!

              Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
              Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
              Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
              Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
              Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
              Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
              Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???

              Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!

              MfG AbanoAs
              Höchst kluges Posting in meinen Augen...

              Shining
              Danke @ Shining

              Kommentar


                Gestern bwin geschrieben, ob man das heutige FS-Spiel 1. FC Köln- RB Salzburg aufnehmen könnte und Antwort bekommen, man hätte es nun den Buchmachern weitergegeben und eingestellt.
                Auszahlungen keine Probleme.
                Wetten bei der Auswertung ohne Probleme, wenn man absichtlich Quotenfehler spielt und sich dann aufregt ist eben nicht wirklich helle. Zu diesen Ratings kann ich mich nur Nobody anschliessen Da sind seriöseste Buchmacher so mies bewertet, man kanns irgendwie nicht glauben...
                Gut Wett!
                Duke

                Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit Radius null. Sie nennen das ihren Standpunkt
                David Hilbert, Mathematiker, 1862–1943

                Kommentar


                  Zitat von Duke
                  Gestern bwin geschrieben, ob man das heutige FS-Spiel 1. FC Köln- RB Salzburg aufnehmen könnte und Antwort bekommen, man hätte es nun den Buchmachern weitergegeben und eingestellt.
                  Tja und wo ist unsere analyse geblieben
                  DISPZIPLIN DER WEG ZUM ERFOLG-REICH
                  ES GIBT KEIN ZUFALL SONDERN NUR UNWISSENHEIT

                  100% RAPID

                  Kommentar


                    Zitat von AbanoAs
                    Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!

                    Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
                    Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
                    Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
                    Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
                    Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
                    Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
                    Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???

                    Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!

                    MfG AbanoAs
                    Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
                    Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
                    dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
                    rechtlich nicht mehr haltbar.

                    Dies glit selbstvertändlich für beide Vertragsparteien. Der Wetter kann, nachdem das Resultat bekannt ist, auch nicht mehr geltend
                    machen, wenn er irrtümlich statt Euro 10.00 Euro 100.00 gewettet hat.

                    P.S. Die AGB's von BWIN untersagen dem Wetter sogar seine Wette VOR dem Event zu stornieren.

                    Kommentar


                      @bananerl

                      bist so lieb und hörst endlich auf?

                      Zitat von Banane03
                      Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
                      Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
                      dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
                      rechtlich nicht mehr haltbar.
                      Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigen

                      Kommentar


                        Zitat von Wettfuxx
                        @bananerl

                        bist so lieb und hörst endlich auf?

                        Zitat von Banane03
                        Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
                        Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
                        dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
                        rechtlich nicht mehr haltbar.
                        Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigen
                        GENAU DIES IST DIE SCHWEINEREI!

                        Die ABG's sind rechtlich nicht haltbar. Der Wetter ist für seine Fehler selber verantwortlich:

                        Ausszug aus den BWIN AGBs
                        Rechtzeitig abgeschlossene und angenommene Wetten können - abgesehen von den in diesen Geschäftsbedingungen angeführten Fällen - nicht rückgängig gemacht oder abgeändert werden. Es obliegt somit allein dem User, sicher zu stellen, dass alle Angaben zu seiner Wette richtig sind.

                        BWIN jedoch muss für ihre Fehler nie geradestehen. Im Gegenteil Sie verdienen noch eine Menge Kohle mit dem nachträglichen stornieren von gewonnenen Wetten:

                        UEBRIGENS:
                        Berichtigen heisst für mich richtig stellen (=Quoten anpassen) und nicht stornieren.

                        Kommentar


                          @Banane03

                          Die welt kann so grausam sein, also wenn von einen unternehmen die AGBS mir nicht gefallen lasse ich es sein....
                          DISPZIPLIN DER WEG ZUM ERFOLG-REICH
                          ES GIBT KEIN ZUFALL SONDERN NUR UNWISSENHEIT

                          100% RAPID

                          Kommentar


                            Zitat von Gerinho
                            @Banane03

                            Die welt kann so grausam sein, also wenn von einen unternehmen die AGBS mir nicht gefallen lasse ich es sein....
                            genau...wobei anzumerken wäre,dass diesen Passus der nachträglichen Berichtigung bei offensichtlichen Fehlern absolut jeder Bookie in seinen AGB's hat

                            und ob "berichtigen" nun Quoten anpassen bedeutet oder stornieren,oder vielleicht auch Schuhe aufblasen,nun ja....

                            Kommentar


                              Wenn man wirklich haben möchte, daß keine wetten storniert werden muß man halt in einer Wettbörse like BF wetten.
                              DISPZIPLIN DER WEG ZUM ERFOLG-REICH
                              ES GIBT KEIN ZUFALL SONDERN NUR UNWISSENHEIT

                              100% RAPID

                              Kommentar


                                Zitat von Gerinho
                                Wenn man wirklich haben möchte, daß keine wetten storniert werden muß man halt in einer Wettbörse like BF wetten.
                                Gab es wohl da leider auch schon? Deutschland U21 - Lettland A ..........................

                                Kommentar

                                Willkommen!
                                Es sieht so aus, als ob Du dich gerne am Thema beteiligen würdest. Du musst dich anmelden oder registrieren, um in diesem Thema antworten zu können.

                                Ähnliche Themen

                                Einklappen

                                Sportwetten Newsletter


                                Anmeldung für den kostenlosen Newsletter
                                Im Newsletter informieren wir über aktuelle Bonusaktionen und Gewinnspiele.
                                widgetinstance 1333 vBForumDE Important Links
                                18 Plus Icon
                                Wettforum.info
                                Lädt...
                                X
                                Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.