Jetzt wissen wir endlich, warum seriöse Buchmacher wie bet-at-home dort zu schlecht stehen. Die nehmen einfach alles auf, was ihnen gemailt wird, ohne es überhaupt zu prüfen.
Das heißt, da könnte man fröhlich Konkurrenten denunzieren, interessiert die von sportsbookreview.com überhaupt nicht, die nehmen alles auf, gerechtfertigt oder nicht.
Ist leider absoluter Käse was du erzählst
Sportsbookreview geht jeder begründeten Reklamation nach und setzt sich per e-mail mit dem Management des jeweiligen Bookies in Verbindung.
Du willst mir ernsthaft erzählen, die hätten Bwin kontaktiert nach deiner E-Mail?
Und obendrein gehen sie auch noch davon aus, dass es sich nicht um einen Quotenfehler handelte? Scheint die richtige Seite für Leichtgläubige wie dich zu sein ...
Absichtlichen Betrug will ich BetandWin nicht unterstellen,
aber bin durch Falschinformationen bei LIVE-Spielen zb" ROTE KARTEN",
die sich später als Falsch raustellten, reingefallen.
- Vorsicht : bei LIVE PGA Golfturnieren werden Loch Wetten angeboten
die in Wirklichkeit schon gespielt sind, immer
pgatour.com nebenbei mitlaufen lassen.
naja...darum heissen die ja Livewetten...sollte man schon Live am TV verfolgen wenn man da was setzt
Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
Gestern bwin geschrieben, ob man das heutige FS-Spiel 1. FC Köln- RB Salzburg aufnehmen könnte und Antwort bekommen, man hätte es nun den Buchmachern weitergegeben und eingestellt.
Auszahlungen keine Probleme.
Wetten bei der Auswertung ohne Probleme, wenn man absichtlich Quotenfehler spielt und sich dann aufregt ist eben nicht wirklich helle. Zu diesen Ratings kann ich mich nur Nobody anschliessen Da sind seriöseste Buchmacher so mies bewertet, man kanns irgendwie nicht glauben...
Gut Wett!
Duke
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit Radius null. Sie nennen das ihren Standpunkt
David Hilbert, Mathematiker, 1862–1943
Gestern bwin geschrieben, ob man das heutige FS-Spiel 1. FC Köln- RB Salzburg aufnehmen könnte und Antwort bekommen, man hätte es nun den Buchmachern weitergegeben und eingestellt.
Tja und wo ist unsere analyse geblieben
DISPZIPLIN DER WEG ZUM ERFOLG-REICH
ES GIBT KEIN ZUFALL SONDERN NUR UNWISSENHEIT
Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Dies glit selbstvertändlich für beide Vertragsparteien. Der Wetter kann, nachdem das Resultat bekannt ist, auch nicht mehr geltend
machen, wenn er irrtümlich statt Euro 10.00 Euro 100.00 gewettet hat.
P.S. Die AGB's von BWIN untersagen dem Wetter sogar seine Wette VOR dem Event zu stornieren.
Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigen
Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigen
GENAU DIES IST DIE SCHWEINEREI!
Die ABG's sind rechtlich nicht haltbar. Der Wetter ist für seine Fehler selber verantwortlich:
Ausszug aus den BWIN AGBs
Rechtzeitig abgeschlossene und angenommene Wetten können - abgesehen von den in diesen Geschäftsbedingungen angeführten Fällen - nicht rückgängig gemacht oder abgeändert werden. Es obliegt somit allein dem User, sicher zu stellen, dass alle Angaben zu seiner Wette richtig sind.
BWIN jedoch muss für ihre Fehler nie geradestehen. Im Gegenteil Sie verdienen noch eine Menge Kohle mit dem nachträglichen stornieren von gewonnenen Wetten:
UEBRIGENS:
Berichtigen heisst für mich richtig stellen (=Quoten anpassen) und nicht stornieren.
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