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    Intertops.com

    Hallo! Ich will etwas ueber Intertops.com erzahlen.
    Also am 30.05.2004 hab ich mich bei Free Sportsbook /www.freesb.com/ angemeldet. Dort gibt es Wettbewerb. Wenn man bei FreeSB sich anmeldet, bekommt er jede Woche 1000 Virtual USD und jede Woche bekommt der Gewinner 500USD, der Zweite 250 USD, der Dritte 100 USD und 4-10 bekommt 50 USD. Das Geld wird auf einer Konto in Intertops.com gutgeschrieben. Die letzte Woche war ich der Gewinner. Und auf meiner konto in Intertops.com muss man 500 USD getschreiben. Aber ich bekam einen Brief von Intertops und da sagen sie mir, dass ich aus Polen komme und deshalb bekomme ich nichts. Sie akzeptiren polische Buerger nicht. Aber das Problem ist, dass ich nicht aus Polen komme, sondern aus Bulagrien. Das kann man sehen denn mein IP-Address ist bulgarisch. Und nachdem sie verstanden haben, dass ich Bulgarer bin, sagen sie mir, dass sie auch Bulgarer nicht akzeptieren und sie erlauben nicht Bulgarer an ihren Spielen teilzunehmen. Ja aber warum sagen sie mir das als ich den Wettberwerb gewonnen hab. Warum sagen Intertops das vorher nicht, sondern nachdem ich Gewinner bin. Z.B bei Gamebookers durfen Bulgarer sich nicht anmelden. Aber hier durfen Bulgarer sich anmelden und dann verstehe ich dass ich kein Recht habe. Das ist nicht korekt. Und wenn Sie sich bei Intertops anmelden, danken sie daran, dass Intertops einen grossen Lueger ist.
    Vielleicht ist mein Deutsch nicht sehr gut aber nach meiner meinung kann jeder alles verstehen.

    #2
    Ich finde dein Deutsch sehr gut, nur mal so am Rande.
    Ich habe auch mal bei FreeSB mitgemacht und wurde dann auch gleich 10., somit habe ich dann 50 EUR bei Intertops gewonnen. Bei mir war das Geld dann auch gleich am nächsten Tag auf dem Intertops Konto.

    PS: Ich glaube dein Deutsch war gerade besser als meins

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      #3
      Re: Intertops.com

      Zitat von mitko123
      ...dass sie auch Bulgarer nicht akzeptieren und sie erlauben nicht Bulgarer an ihren Spielen teilzunehmen...

      Gibbet dafür vielleicht rechtliche Gründe bei Euch in Bulgarien? Ist es Euch untersagt im Internet bei ausl. Buchmachern zu wetten?

      Mit diesen Gewinnspielen ist das im allgemeinen so, dass Dein Gewinnanspruch nur auffem Papier steht. Was willste denn machen, kannst ja schlecht mit ner Kanone nach Antigua fliegen und dort mal vor Ort nachfragen....


      Lisa-M.
      Datt is Schalke!

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        #4
        In Bulgarien ist das Sportwetten im Internet erlaubt, d.h. es gibt kein Gesezt, der das Sportwetten im Internet verbietet. Nach meiner Meinung es gibt kein Grund dafuer, dass Intertops mein Gewinn nicht auszahlen moechte. Es ist sehr einfach. Intertops ist nicht korekt.

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          #5
          das ist ja echt das letzte..sehe da auch nur:
          "Anmeldungen aus Nevada, New Jersey, Holland und der früheren Sowietunion werden nicht angenommen"
          von bulgarien steht da nix..da hat man schonmal das glück und lassen ein die arschlöcher auch noch nichtmal gewinnen..so ein sauhaufen..
          beim betfair-wettevent in köln waren einige leute von intertops da.also so weit könnens nicht sein. alles schnöselige lackaffen und ahnung hattens auch nicht !! also ich bin auf deiner seite und sobald ich mal wieder einen von denen sehe,gibts a kopfschuss!!

          nimms net zu schwer und vergiss es einfach..aufregen bringt da nichts..leben geht weiter

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            #6
            Zitat von UK-Horses
            ....
            beim betfair-wettevent in köln waren einige leute von intertops da...

            Woran hat man die erkannt, in welcher Beziehung stehen die zu BF? Nur als Kunde?



            Lisa-M.
            Datt is Schalke!

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              #7
              sass zufällig an dem tisch bei den jungs..haben sich ständig uber intertops unterhalten und irgendwann hab ich dann auch aufgeschnappt,dass mind. 1er für die arbeitet..in welcher funktion ?? aber als er mit "lay" nu garnix anfangen konnte, hab ich den tisch gewechselt ;-) naja eigentlich waren da nur ahnungslose ..ok,der typ aus rabis board ,der gewonnen hat wird wohl auch a bissel plan gehabt haben..

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                #8
                weiss nicht, ob das hier schon irgendwo steht, aber irgendwie bedenklich..die bayern wieder ;-)


                http://www.cbh.de
                Das Urteil vom 21.09.2004 (Az. 33 O 10180/03) nimmt zu einer Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung von im europäischen Ausland ansässigen Sportwettanbietern Stellung, die ihre Angebote auf den deutschen Markt und das deutsche Hoheitsgebiet ausrichten. Das Gericht bestätigt im Ergebnis (mit dem BGH, Urteil vom 01.04.2004, Az. I ZR 317/01 - Schöner Wetten), dass Sportwetten in Deutschland nur von solchen Unternehmen angeboten werden dürfen, die über eine von einer deutschen Behörde erteilte Erlaubnis verfügen. Die Erlaubnis eines anderen europäischen Landes (hier insbes. Österreich) ist nicht ausreichend.

                Im Einzelnen:

                Intertops verstößt trotz der ihr erteilten Erlaubnis der Salzburger Landesregierung zur Veranstaltung von Glücksspielen durch den Vertrieb seiner Glücksspiele in Deutschland - auch über Internet - gegen den Straftatbestand der §§ 284 Abs. 1 und 4 StGB, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält. Die österreichische Erlaubnis ist für die Veranstaltung solcher Sportwetten in Deutschland nicht ausreichend.

                Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt des europäischen Rechts, insbesondere nicht aus der Entscheidung „Gambelli“ vom 06.11.2003 (Az. C-243/01). Das Landgericht München weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil des EuGH den Mitgliedsstaaten die Entscheidungsfreiheit einräumt, ob sie die Veranstaltung von Glücksspielen an eine innerstaatliche Genehmigung binden, Glücksspiele ganz verbieten oder unbeschränkt zulassen wollen. Die im Urteil „Gambelli“ näher beschriebenen Grundsätze, wann eine Erlaubnis zu erteilen ist, legen nach Ansicht des Landgerichts München nur die Kriterien für ein Genehmigungsverfahren fest. Sie können aber nicht dazu führen, dass unter Berufung auf das europäische Recht die Strafvorschrift des § 284 StGB ausgesetzt oder die Veranstaltung unter Berufung auf das europäische Recht auch ohne eine solche Erlaubnis zulässig wäre. Damit widerspricht diese Entscheidung ausdrücklich dem auch in der Literatur überwiegend kritisch kommentierten Urteil des Hessischen OVG vom 09.02.2004. (CR 2004, 370 ff, m. Anm. Dietlein)

                Zusammenfassend stellt das Landgericht München somit eindeutig klar, dass Sportwetten und sonstige Glücksspiele, die aus dem europäischen Ausland in Deutschland angeboten oder beworben werden, ohne Wenn und Aber einen Straftatbestand des § 284 StGB verwirklichen und deswegen zu unterlassen sind, wenn der Veranstalter nicht über die Erlaubnis einer deutschen Behörde verfügt. Ein Verstoß hiergegen führt neben den strafrechtlichen Sanktionen, die gegen den Geschäftsführer des handelnden Unternehmens verhängt werden können, auch zur Schadensersatzpflicht des Unternehmens.

                Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

                Kommentar


                  #9
                  Bookies ohne "Lizenz" für Deutschland?

                  Ich lehne es ab, mich den Vertretern der Monopolistischen Kultur zu beugen. Die Freiheit des Einzelnen sollte immer überwiegen gegenüber Monopolverbotenvon Landesregierungen (Bayern) und staatlichen Lotteriegesellschaften. Problem wird nur sein, wenns ans Auszahlen geht und der Böökie sich "dumm"stellt.

                  Auszahlungstest: Wettbörse Salzburg (bietet keine Onlinewetten; schickt aktuelle Quotenlisten(2mal pro Woche) von Deutschland ab und ist keine Exchange)
                  Übrigens hatte dieser Bookie letzten Dienstag doch tatsächlich für Juve - Bayern" Unter" die Beste Quote(1.85) und das deshalb, weil "Über" mit !.75 Favorit war. Laut Betbrain hatten so ziemlich alle Book. 0-2 Tore favorisiert.

                  Betrag 12.499.03 EUR am 30.09. angefordert. Freitag, 8.10. Anruf "was los ist". Daraufhin verlangte der Mitarbeiter IBAN und BIC. "Denn soviel Geld Wäre nicht auf dem Postbankkonto(Bookies Konto für Kundeneinzahlungen) Donnerstag, 14.10. erneuter Anruf meinerseits mit der Frage verbunden , wann der Überweisungstag war? Antwort: ²Gestern"
                  Donnerstag, 21.10. dritter Anruf und der Tatsache konfrontiert zu sein, das Geld sei am Freitag, 15.10. überwiesen. Freitag,22.10. Kohle auf dem Konto!! Eine EU-Standardüberweisung mit IBAN und BIC dauert lso 5 Bankarbeitstage(Freitag Überweisungstag, Montag Tag1.

                  Ärgerlich, dass bei Manu - Arsenal ein Tor zu wenig gefallen ist
                  Grüsse Bet 1,78 .

                  Kommentar


                    #10
                    @UK-Horses

                    So traurig es scheint, für ein paar Leute hier isses gut, siehe

                    https://www.sportwettenvergleich.net/wettforum/sportwetten/showthread.php?t=3550

                    Intertops hatte übrigens - zumindest ONLINE, nicht unter Intertops.at - die Wette nach ein paar Tagen noch spezifiziert, siehe auch
                    http://zock-around-the-clock.de/wwboard/thread.php?threadid=1393&boardid=6&sid=b9cfb97e78e a2919432d528192e5d3b1&page=3&sid=b9cfb97e78ea29194 32d528192e5d3b1 :
                    "Resultiert wird die Wette auf Grundlage des Urteils des Landgerichts München, Kläger Freistaat Bayern gegen Beklagte Intertops. Im Falle einer Entscheidung zu Gunsten Intertops gewinnen die Wette auf das JA, zu Gunsten FS Bayern auf das NEIN."

                    Na, es scheint sich hier um das bewusste Urteil zu handeln, oder etwa nicht? Siehe http://www.cbh.gefunden-im.net/DES/showdetails.php?contentid=152 - Landgericht München!

                    Sieht gut aus würd' ich sagen....


                    Mc
                    F. Landis am 23.07.06 auf dem Weg nach Paris

                    Kommentar


                      #11
                      Wahrscheinlich hat der Richter auch eine Big-Wette auf "Nein" zu laufen.
                      LiL Ist Zeitverschwendung.

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