Bis vor einer Woche hatte Cashpoint ein Alleinstellungsmerkmal, das ein gewisses Gegengewicht zu den doch nicht unbedingt überragenden Quoten bot: dass man dort nämlich, wie der Firmenname vermuten lässt, "cash" wetten konnte.
Seither ist das System dergestalt umgestellt, dass Wetten nur noch mit einem Guthaben auf einer Kundenkarte gespielt werden können.
Was bedeutet das für den Spieler?
Sobald jemand beginnt, zu gewinnen, wird die Karte "observiert", das heißt, jede noch so kleine Wette - selbst Wetten um 20 oder 30 Euro - werden vom Buchmacher überprüft. Tatsächlich werden erfahrungsgemäß bis zu 50% selbst solch niedriger Wetten abgelehnt - mit anderen Worten: dafür, dass man den Weg in die Filiale in Kauf genommen hat, und die Wette nicht besser bei einem anderen Anbieter bequem zu Hause im Internet gespielt hat, wird man noch verhöhnt und bestraft.
Auch andere Spieler zahlen aber drauf. Abgelehnte Wetten werden nämlich regelmäßig um kleinere Beträge nochmals "abgeschickt", wodurch der Automat blockiert wird und Spieler, die dahinter warten und nicht zum Zug kommen, Wetten versäumen.
Generell aber stellt sich dadurch aber natürlich auch die Problematik der Überwachung und Datensammlung. Jedem muss bewusst sein, dass das gesamte Wettverhalten aufgezeichnet und natürlich für sämtliche Behörden verfügbar ist. Wenn die Exfrau im Sorgerechtsstreit behauptet, der Exmann wäre ein Spieler, ist es ein Unterschied, ob die Daten in Wien gespeichert wurden oder in Malta. Um nur ein Beispiel zu nennen. Jeder, der solcherart seine Daten speichern lässt, geht somit ein ordentliches Risiko ein.
Man hört auch, dass dadurch jene Cashpoint-Franchisenehmer, die viele Kunden hatten, die aus diesen Gründen gern cash spielten, bereits Umsatzverluste erleiden und schon sauer sind.
Argumentiert wird gern, dass diese Regelung gesetzlich erforderlich ist. Das stimmt nicht, keines der Landesgesetze, die Sportwetten regeln, wurde seit Sommer geändert, und wenn, dann müsste auch Tipp3 solche Zwangskarten einführen, was nicht der Fall ist. Wettanbieter sind lediglich verpflichtet, durch Zutrittssysteme sicherzustellen, dass keine Minderjährigen oder selbstgesperrte Spieler wetten können; sobald dies erfolgt ist, besteht keinerlei Verpflichtung, nur unbare Wetten anzubieten. Die Umstellung ist also eine Unternehmsentscheidung von Cashpoint zu Lasten der Wahlfreiheit des Kunden.
Abschließend: gerne wird von Cashpoint mit dem Bonus argumentiert, den sie bei Kombiwetten mit Karte anbieten. Vergleicht mal diesen Bonus, der ist lächerlich! Admiral zählt alle Wetten ab Quote 1.2 als bonusberechtigt, Cashpoint erst ab 1.5. Bei Cashpoint geht es ab den 6er-Kombis in 1%-Schritten weiter, bei Admiral in 5%-Schritten.
Alles zusammen genommen, gibt es keinen Grund mehr, Cashpointfilialen aufzusuchen, um Wetten abzugeben.
Love and money, Mike
Seither ist das System dergestalt umgestellt, dass Wetten nur noch mit einem Guthaben auf einer Kundenkarte gespielt werden können.
Was bedeutet das für den Spieler?
Sobald jemand beginnt, zu gewinnen, wird die Karte "observiert", das heißt, jede noch so kleine Wette - selbst Wetten um 20 oder 30 Euro - werden vom Buchmacher überprüft. Tatsächlich werden erfahrungsgemäß bis zu 50% selbst solch niedriger Wetten abgelehnt - mit anderen Worten: dafür, dass man den Weg in die Filiale in Kauf genommen hat, und die Wette nicht besser bei einem anderen Anbieter bequem zu Hause im Internet gespielt hat, wird man noch verhöhnt und bestraft.
Auch andere Spieler zahlen aber drauf. Abgelehnte Wetten werden nämlich regelmäßig um kleinere Beträge nochmals "abgeschickt", wodurch der Automat blockiert wird und Spieler, die dahinter warten und nicht zum Zug kommen, Wetten versäumen.
Generell aber stellt sich dadurch aber natürlich auch die Problematik der Überwachung und Datensammlung. Jedem muss bewusst sein, dass das gesamte Wettverhalten aufgezeichnet und natürlich für sämtliche Behörden verfügbar ist. Wenn die Exfrau im Sorgerechtsstreit behauptet, der Exmann wäre ein Spieler, ist es ein Unterschied, ob die Daten in Wien gespeichert wurden oder in Malta. Um nur ein Beispiel zu nennen. Jeder, der solcherart seine Daten speichern lässt, geht somit ein ordentliches Risiko ein.
Man hört auch, dass dadurch jene Cashpoint-Franchisenehmer, die viele Kunden hatten, die aus diesen Gründen gern cash spielten, bereits Umsatzverluste erleiden und schon sauer sind.
Argumentiert wird gern, dass diese Regelung gesetzlich erforderlich ist. Das stimmt nicht, keines der Landesgesetze, die Sportwetten regeln, wurde seit Sommer geändert, und wenn, dann müsste auch Tipp3 solche Zwangskarten einführen, was nicht der Fall ist. Wettanbieter sind lediglich verpflichtet, durch Zutrittssysteme sicherzustellen, dass keine Minderjährigen oder selbstgesperrte Spieler wetten können; sobald dies erfolgt ist, besteht keinerlei Verpflichtung, nur unbare Wetten anzubieten. Die Umstellung ist also eine Unternehmsentscheidung von Cashpoint zu Lasten der Wahlfreiheit des Kunden.
Abschließend: gerne wird von Cashpoint mit dem Bonus argumentiert, den sie bei Kombiwetten mit Karte anbieten. Vergleicht mal diesen Bonus, der ist lächerlich! Admiral zählt alle Wetten ab Quote 1.2 als bonusberechtigt, Cashpoint erst ab 1.5. Bei Cashpoint geht es ab den 6er-Kombis in 1%-Schritten weiter, bei Admiral in 5%-Schritten.
Alles zusammen genommen, gibt es keinen Grund mehr, Cashpointfilialen aufzusuchen, um Wetten abzugeben.
Love and money, Mike
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