X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    wettbüro springer is back

    nachdem eine hundertschaft polizei vor zwei monaten die springer wettbüros in münchen schloß, hat gestern das erst wieder seine pforten geöffnet. hab`s gerade erfahren.
    damit konnte sich oddset mal wieder nicht durchsetzen. über kurz oder lang wird es in deutschland wettbüros wie in austria geben.
    die einzigste chance für oddset: einzelwetten (kommen zur em, aber wieder mal nur ausgewählte), höhere quoten und mehr auswahl.

    ben

    #2
    Moin!


    Könnte mit einem Urteil des VG in Karlsruhe im Zusammenhang stehen, obgleich es ein anderes Bundesland ist.

    Hier mal Auszüge, geklaut von isa-casinos.de

    Nun hat das VG Karlsruhe (Beschl. v. 7. Mai 2004 - Az.: 3 K 145/04) ebenfalls die Rechtmäßigkeit eines Glücksspiels mit europäischer Lizenz bejaht.

    Der Antragsteller betrieb in Karlsruhe ein Büro zur Vermittlung von Sportwetten. Die Sportwetten wurden an eine englische Firma weitergeleitet, die dort über eine entsprechende staatliche Lizenz verfügten.

    Die Antragsgegnerin, die Stadt Karlsruhe, verbot den Betrieb dieses Wettbüros und ordnete die sofortige Vollziehung an. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner und beantragte die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen.

    Diesem Antrag folgte das Gericht.

    "Bei der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens (...) offen. Der vorliegende Fall wirft eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf, deren Klärung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist.

    Bei dieser Sachlage misst die Kammer dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers höheres Gewicht bei als dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der verfügten Untersagung."

    Und weiter:

    "Zweifelhaft ist bereits, ob die Voraussetzungen der polizeilichen Generalklausel (...) vorliegend gegeben sind. Die Antragsgegnerin leitet einen Verstoß (..) aus dem Umstand her, dass dieser aufgrund der Vermittlung von Sportwetten (...) den Tatbestand der Beihilfe zur unerlaubten öffentlichen Veranstaltung eines Glücksspiels gem. § 284 Abs.1 StGB erfüllt habe. (...)

    Zwar handelt es sich nach herrschender Meinung (...) bei der Veranstaltung von Oddset-Wetten (...) um ein Glücksspiel i.S.d. § 284 StGB. Vorliegend hat der Antragsteller aber unter Vorlage eines mit der englischen Firma H. (...) geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags geltend gemacht, dass die Annahme von Wetteinsätzen auf 20,- EUR und der Gesamtverlust eines Wettkunden auf 2.500,- EUR beschränkt sei.

    Insoweit fehlt bisher seitens der Antragsgegnerin jegliche Auseinandersetzung mit denr echtlichen Auswirkungen einer solchen begrenzung (...)."

    Hinsichtlich des Punktes europäischer Lizenz führt das Gericht aus:

    "Entscheidend kommt in diesem Zusammen die (...) Frage hinzu, ob die Strafvorschrift des § 284 StGB (...) unanwendbar zu bleiben hat, weil sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in den EG-Vertrag gewährleistete Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der englischen Firma H. (...) darstellt. (...)

    Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfte sowohl ein Eingriff in die Niederlassungsfreiheit als auch ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit (...). vorliegen.

    Ein solcher Eingriff (...) ist nach der Rechtsprechung des EuGH nur mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zu rechtfertigen.

    Als zwingende Allgemeininteressen hat der EuGH grundsätzlich den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeutungs und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spiel anerkannt. An die Eignung der Beschränkungen, dieses Ziel zu erreichen, stellt der EuGH allerdings erhöhte Anforderungen. Nach dem (...) vorliegenden (...) Sachverhalt bestehen erhebliche Zweifel, ob für die Erreichung (...) der Ziele die in Baden-Würrtemberg insoweit geltende Regelung erforderlich ist."



    Darf man bei Springer in München nur max. 20 EUR setzen?


    Lisa-M.
    Datt is Schalke!

    Kommentar


      #3
      ach lisa

      zu deiner zuletzt gestellten frage:

      ich bin der onlinewettbüros ziemlich überdrüssig. die schnallen einiges zu schnell. ich kenne einige zocker, die filialen bevorzugen [[sabber]]

      aber wie gesagt: let the good times roll in. in germoney.

      gruß nach gelsenkirchen
      ben

      Kommentar


        #4
        Babe, kennst Du die Hintergünde etwas..?

        Da taucht immer ein Name auf: Jakov Efroni!
        Der hat auch Filialen von Springer in München; sein Name ist auch in Bochum sehr bekannt: In seiner Wettbude an der Brückstr. kann man 5-stellig(!) auf Einzelwetten setzen, die Leute karren die Kohle mit der Schubkarre in seinen Wettpuff....lustig zuzusehen!



        Lisa-M.
        Datt is Schalke!

        Kommentar


          #5
          tsetsetse....

          natürlich kenne ich keine hintergründe, woher auch als unbeschriebenes blatt in der wettszene. und hintergründe im internet vorzutragen, naja. aber zumindest scheint dein vorgestellter die gleiche glaubenskonfession wie springer zu haben.
          so, nun aber schluß damit, lisa. gedenkst du im august elvis?
          wie geht`s n. cage?

          gruß
          ben

          Kommentar


            #6
            Re: tsetsetse....

            Zitat von ben
            ....aber zumindest scheint dein vorgestellter die gleiche glaubenskonfession wie springer zu haben....

            Ja....

            Jakov .... bei ihm kann man sich auch ein Zocker-Darlehen holen - so wie früher im Mittelalter....

            Lisa-M.
            Datt is Schalke!

            Kommentar


              #7
              vorsicht

              früher gab`s aber für diese jungs berufsverbot. da durfte man halt nur in geld machen.
              zu darlehen: attentione! bei nichteinhaltung gibt`s den jailhouse rock.

              ben

              Kommentar


                #8
                Re: vorsicht

                Zitat von ben
                ...bei nichteinhaltung gibt`s den jailhouse rock...
                ...oder den Messer-Jockel...



                Lisa-M.
                Datt is Schalke!

                Kommentar


                  #9
                  Was zur Ergänzung, heute veröffentlicht bei isa-casinos.de:

                  ...Heinz Pitz ist seit 28 Jahren Stammgast im Wettbüro Garbinski, wo reihum Fernseher hängen und eine gut gelaunte Frau hinterm Tresen Tippscheine entgegennimmt. Aber so etwas wie vor einigen Wochen hat er noch nie erlebt. Zur Mittagsstunde taucht überfallartig die Polizei auf und droht, den ganzen Laden zu schließen. "Die haben sich aufgeführt, als würden sie hier eine kriminelle Vereinigung ausheben", erzählt Pitz.
                  Dabei ist Max Garbinski Buchmacher, besitzt eine Lizenz für Pferdewetten. Das alteingesessene Geschäft hat er vom Vater übernommen und 2002 erweitert: um Wetten auf Fußball, Boxen, Eishockey, Cricket und viele andere Sportarten, die Garbinski online an die zugelassene englische Firma Level-Bet vermittelt. Seine Kunden wissen das zu schätzen, weil private Sportwetten bessere Gewinnquoten garantieren als die staatliche Sportwette Oddset.
                  Die Staatsanwaltschaft nimmt Garbinski sein Zusatzgeschäft übel. Verstoß gegen das Glücksspielgesetz, reklamieren die Hüter des staatlichen Monopols und setzen rigoros die Interessen Nordrhein-Westfalens durch. Doch so eindeutig, wie die Strafverfolger vorgeben, ist die Rechtslage längst nicht mehr. Mehrere Gerichte haben sich auf die Seite privater Sportwettenvermittler gestellt. Eines der letzten Staatsmonopole wankt; die Länder-Finanzminister müssen um Milliardeneinnahmen aus Glücksspielen bangen. Staatsvertrag erlaubt Toto-Lotto große Spielräume

                  Auslöser ist das so genannte Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). ...Das Gambelli-Urteil betreffe "primär die Glücksspielsituation in Italien" und sei "nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar", beruhigte ein Beamter des baden-württembergischen Innenministeriums unlängst Stuttgarter Landtagsparlamentarier. Warmer Geldregen für die Bundesländer

                  Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) kommt zum gegenteiligen Schluss. In einer unanfechtbaren Eilentscheidung erklärte er das Verbot, Sportwetten zu vermitteln, für rechtswidrig. Und das Sportwettengesetz des Landes Hessen für nicht anwendbar. Die Kasseler Richter berufen sich dabei ausdrücklich auf das EuGH-Urteil. Sie stellen fest, dem Staat gehe es weniger darum, Bürger davor zu bewahren, ihr Geld zu verwetten. Vielmehr habe der Staat ein Interesse daran, dass Sportwetter ihr Geld - wenn schon, denn schon - zugunsten des Staates verzocken.
                  Als Beweis dient Hessens obersten Verwaltungsjuristen die von staatlichen Lotteriegesellschaften in Fußballstadien, im Radio und Fernsehen "breit angelegte Werbung zur Teilnahme an Oddset-Sportwetten". Sie ziele vor allem darauf ab, "öffentliche Vorhaben und Veranstaltungen wie die Fußballweltmeisterschaft 2006 zu finanzieren und Haushaltsdefizite auszugleichen"

                  Razzia "wie im Mafia-Thriller"

                  Besonders tut sich dabei der Freistaat Bayern hervor, was Simon Springer seit Anfang des Jahres zu spüren bekommt. Der Münchner Buchmacher hatte 2002 ein Gewerbe für Sportwetten angemeldet, "als das Pferdewettgeschäft nicht mehr ganz so gut lief". Ende 2003 erhielt er ein Schreiben des Kreisverwaltungsreferats, dass die Vermittlung von Sportwetten illegal sei, und er wurde um eine Stellungnahme gebeten. Doch noch vor dem endgültigen Bescheid des Ordnungsamts traf ein Riesenaufgebot der Polizei in Springers Geschäftsräumen sowie seinen sieben Münchner Wettbüros ein.
                  "Es waren 80 bis 100 Mann mit Schutzwesten und Maschinenpistolen im Anschlag", erzählt Springers Justiziarin Claudia Otto. "Die stürmten rein wie in einem Mafia-Thriller und herrschten die Sekretärinnen an, dass sie sich nicht mehr bewegen dürften." Die Polizisten hielten die Personalien der Mitarbeiter fest, beschlagnahmten sämtliche Unterlagen. Lastwagenweise wurden Computer, Fernseher und Wettkarten weggekarrt. Der nächste Schlag gegen den Buchmacher folgt wenige Tage später. Die Staatsanwalt lässt dessen Betriebskonten und Vermögen pfänden. Springer ist am Ende. Mieten, Rechnungen, Gehaltszahlungen für bundesweit rund 120 Mitarbeiter laufen auf. Springer, Marktführer bei Pferdewetten in Deutschland, verkauft sein lizenziertes Geschäft. Und klagt gegen das Vorgehen der Strafverfolger.


                  Experten erwarten finanzielles Debakel für die Staatskassen

                  Das Landgericht München gibt Springer auf der ganzen Linie recht. Die Durchsuchung sei unverhältnismäßig gewesen, entscheiden die Richter. Und die Pfändung rechtswidrig: Es bestünden Zweifel, ob die Vermittlung von Sportwetten strafbar sei. "Wir können sicher nicht von einem Sieg reden", kommentiert Oberstaatsanwalt Franz Gierschik das juristische Waterloo. Die Beschlüsse sind endgültig, Rechtsmittel gibt es nicht.
                  Landauf, landab kommen immer mehr Richter zum selben Schluss wie ihre Münchner Kollegen. Manche befinden sogar, dass die Sportwette gar kein Glücksspiel sei. Schließlich hänge das vorhergesagte Ergebnis nicht allein vom Zufall ab, sondern mindestens genauso vom Wissen der Wettspieler. Die Zahl der Fälle, die verhandelt werden, ist in die Höhe geschnellt. Rund 240 Verfahren führt derzeit allein der Duisburger Anwalt Guido Bongers, der auch vor dem Hessischen VGH erfolgreich war. Experten erwarten ein finanzielles Debakel für die Staatskasse. "Da werden noch jede Menge Regressansprüche auf die Länder zukommen", warnt Norbert Janz. Der Potsdamer Staatsrechtler hat die Staatsansprüche eingehend durchleuchtet und kommt zu dem Schluss: "Dieses Monopol ist nicht zu halten."
                  Nicht nur europäisches, sondern auch nationales Verfassungsrecht stehe dem entgegen. Laut Grundgesetz ist ein staatliches Monopol nur dann zulässig, wenn es zur "Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut" zwingend geboten ist. Das vermag Janz nicht zu erkennen, auch wenn der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser beteuert: "Wir betreiben die Lotterien nicht, um unsere Haushalte zu sanieren, sondern um das Glücksspiel jederzeit besser kontrollieren zu können."...




                  Lisa-M.
                  Datt is Schalke!

                  Kommentar


                    #10
                    ....und noch zwei aktuelle Urteile hinterher, auch von isa:

                    Interessant, dass ein Richter Sportwetten NICHT als Glücksspiel sondern als Geschicklichkeitsspiel betrachtet:


                    Mit zwei weiteren Entscheidungen haben das Amtsgericht Bremen bzw. das Amtsgericht Recklinghausen die Eröffnung eines Hauptverfahrens mit dem Argument abgelehnt, dass § 284 StGB auf die Vermittlung von Sportwetten an einen Buchmacher aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht anwendbar sei.

                    Das Amtsgericht Bremen geht in dem Beschluss vom 16. März 2004 ? Az. 74 Ds 601 Js 7083/03 ? davon aus, dass eine ?in einem anderen Land der EG erteilte Konzession? ausreichend sei. Das Gericht nimmt dabei u. a. Bezug auf die Bet-at-home-Entscheidung des Landgerichts München I sowie auf einen Beschluss des Amtsgerichts Heidenheim (auf www.wettrecht.de unter ?Urteile?) und führt aus:

                    ?In der jüngsten Vergangenheit haben verschiedene Amts- und Landgerichte die Anwendbarkeit der Strafvorschrift des § 284 StGB aus Rechtsgründen auf parallel liegende Sachverhalte aus Rechtsgründen verneint. ist. (?) Auf den Inhalt der zitierten, in der Akte befindlichen Entscheidungen wird ausdrücklich Bezug genommen.

                    Bei dieser Sachlage ist eine Verurteilung der Angeschuldigten nicht wahrscheinlich, so dass die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen anzulehnen war.?

                    Das Amtsgericht Recklinghausen geht ? wie bereits schon früher das Landgericht Bochum ? in dem Beschluss vom 19. März 2004 ? Az. 32 Ds 11 Js 474/04 - davon aus, dass § 284 Abs. 1 StGB schon tatbestandsmäßig nicht erfüllt sei, da es sich bei Sportwetten nicht um Glücksspiele handele. Die Frage, ob ein unverhältnismäßiger Eingriff in die europavertraglich gewährleistete Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vorliege, könne daher dahingestellt bleiben.
                    Datt is Schalke!

                    Kommentar


                      #11
                      lisa tsetsetse...

                      he ruhrpottbaby, du bist aber immer sehr schnell. und woher hast du immer die passenden urteile......so als normaler sportwetter.....springer hat in münchen die pferdebuden weiter betrieben, die fußballwetten wurden meisten in eigens dafür bereitgestellten räumen angeboten. und meistens wickelten diese studenten ab. ist also in münchen nicht so ein großer verlust. das wettbüro, das am montag aufmachte, ist immer noch in demselben raum. wer hat denn da die miete bezahlt in dieser zeit? elvis? anderswo: keine ahnung. du brauchst dir um solche leute wie springer keine sorgen machen.

                      allgemein: die wettbüros werden kommen. no chance for oddset. ein/zwei jahre.

                      und zu dir lisa: das leben auf den straßen schaut anders aus als in den urteilen oder zitierten berichten. da könnte man bücher schreiben.

                      Kommentar


                        #12
                        bei uns ist die springer bude auf unbestimmte zeit wieder geschlossen !! auch der cashpoint hat seinen laden wieder zu gemacht..fragt sich nur, ob aus mangel an zahlungsfreudigen kunden oder weils angst vor dem gesetz haben.. die bude wo unsere ausländischen mitbürger ihre kohle "umwelzen" ist allerdings noch voll in betrieb..die vermitteln an Manx Online (IOM) Betting Ltd.
                        das beste habe ich gestern gesehen..da stand vor einer spielo ein hinweis,jetzt auch sportwetten..ich gehe da rein und sehe ein automat(konnte leider keinen buchmacher zuordnen) ok, die quoten waren oddset niveau,aber der hammer:da sagt mir die kiste bei wettabgabe: min. 5er kombis ..muahhhhhhhhhh
                        nur mal so, ein kurzbericht aus einem kleinen städtchen im pott

                        Kommentar

                        Willkommen!
                        Es sieht so aus, als ob Du dich gerne am Thema beteiligen würdest. Du musst dich anmelden oder registrieren, um in diesem Thema antworten zu können.

                        Sportwetten Newsletter


                        Anmeldung für den kostenlosen Newsletter
                        Im Newsletter informieren wir über aktuelle Bonusaktionen und Gewinnspiele.
                        widgetinstance 1333 vBForumDE Important Links
                        18 Plus Icon
                        Wettforum.info
                        Lädt...
                        X
                        Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.