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  • wühlbal
    Gesperrt
    • 18.06.2009
    • 57
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    • india

    Mybet ändert die AGB still und leis, nicht mit mir

    MYBET hat eine meiner tenniswetten für verloren gewertet obwohl im 2. satz w.o. gegeben wurde.
    ich schau mir also dei AGB an und sehe, dass urplötzlich die regelung gilt, dass die wette gültig bleibt wenn erst nach satz 1 w.o. gegeben wurde. DAS IST eine glatte Verarsche:
    wieso? weil man in die neuen AGB einwilligen muss und mybet in keinster weise die neuen AGB kundgemacht hat, was rechtswidrig ist. sie müssten die AGB mitteilen und man müsste einwilligen.
    das klag ich mir ein, da haben sie keine chance.

    hat noch jemand dieses problem bei mybet???
  • Energienudel
    Lebende Wettlegende
    Analysen des Monats
    • 06.04.2006
    • 12026
    • 3679
    • germany

    #2
    Hatte das bei bet365 und waere neugierig wie es bei dir ausgeht.
    2017 ( +5,91 % / +18,49 )

    ... currit irrevocabile tempus ...
    ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

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    • cyrex1900
      Das Orakel
      • 26.03.2009
      • 418
      • 0
      • germany

      #3
      würde das ganze hier nicht so pauschal sagen
      "das ist rechtswiedrig"

      so einfach wird das mit sicherheit nicht sein. ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du mit der abgabe einer wette konkludent den aktuellen AGBs zustimmst.

      vorallem solltest du dich fragen, inwiefern es sinnvoll ist hier wirklich juristisch tätig zu werden. es ist ja nicht so, dass du morgen klage einreichst und am mittwoch hast du dein geld. das wird alles geld und zeit kosten.
      ~ Nur ein verzweifelter Spieler setzt alles auf einen Wurf ~ Friedrich Schiller

      Kommentar

      • wühlbal
        Gesperrt
        • 18.06.2009
        • 57
        • 0
        • india

        #4
        Zitat von cyrex1900
        würde das ganze hier nicht so pauschal sagen
        "das ist rechtswiedrig"

        so einfach wird das mit sicherheit nicht sein. ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du mit der abgabe einer wette konkludent den aktuellen AGBs zustimmst.

        vorallem solltest du dich fragen, inwiefern es sinnvoll ist hier wirklich juristisch tätig zu werden. es ist ja nicht so, dass du morgen klage einreichst und am mittwoch hast du dein geld. das wird alles geld und zeit kosten.
        expand
        bei sowas kommst du mit der Konkludenz nicht durch. Die geänderten AGBs müssen mir erst einmal wirksam zugehen, und nicht mal das ist geschehen! ich hab das von andren wettbüros so erlebt, dass sie eine mail gesendet haben mit hinweis dass nach 14 tägigem schweigen zustimmung eintritt. das ist sehr wohl möglich.

        rechtlich ist das ne klare sache. mal sehen was sie mir zurückschreiben

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        • johnny_os
          Bonusjäger
          • 31.03.2010
          • 40
          • 0
          • germany

          #5
          Was sollen sie dir zurückschreiben? In der Regel sind die Buchmacher in der Lage, die Kontos zu sperren, die Wetten ungültig zu machen usw., ohne was zu sagen, geschweige denn auf e-Mails zu antworten/Gründe anzugeben.

          Mit der Abgabe einer Wette akzeptierst du die aktuellen AGB. So kenne ich das von vielen, z.b. von bwin. Ich bin überzeugt, es wird nix aus deiner Klage. Wenn du Glück hast - maximal Cashback, und selbst das nur aus Kulanz.

          Rechtlich - eine klare Sache? Na dann, viel Spaß. Das AGB-Recht sieht es anders.

          Kommentar

          • Energienudel
            Lebende Wettlegende
            Analysen des Monats
            • 06.04.2006
            • 12026
            • 3679
            • germany

            #6
            Zitat von johnny_os
            In der Regel sind die Buchmacher in der Lage, die Kontos zu sperren, die Wetten ungültig zu machen usw., ohne was zu sagen, geschweige denn auf e-Mails zu antworten/Gründe anzugeben.
            Mit der Abgabe einer Wette akzeptierst du die aktuellen AGB. So kenne ich das von vielen, z.b. von bwin. Ich bin überzeugt, es wird nix aus deiner Klage. Wenn du Glück hast - maximal Cashback, und selbst das nur aus Kulanz.
            Rechtlich - eine klare Sache? Na dann, viel Spaß. Das AGB-Recht sieht es anders.
            expand
            Das stimmt praktisch alles nicht.
            Ich bin auch in der Lage ein Haus anzuzuenden, aber darf es nicht.
            Auch AGB haben sich an geltendes Recht zu halten, tun sie das nicht sind entsprechende Passagen ungueltig.
            2017 ( +5,91 % / +18,49 )

            ... currit irrevocabile tempus ...
            ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

            Kommentar

            • wühlbal
              Gesperrt
              • 18.06.2009
              • 57
              • 0
              • india

              #7
              Der MYBET-SUPPORT will mir irgendwie keine Antwort schicken, das ist ein weiteres Zeichen dass ich recht habe!

              Kommentar

              • andyg
                Bonusjäger
                • 11.03.2010
                • 38
                • 0
                • germany de lower saxony

                #8
                Ich gehe davon aus das du bei Abgabe der wette mit den aktuellen AGBs einverstanden bist und somit bist du der angeschissene, leider.
                Die Bank gewinnt immer, hoffentlich war es kein großer Einsatz.

                Kommentar

                • wühlbal
                  Gesperrt
                  • 18.06.2009
                  • 57
                  • 0
                  • india

                  #9
                  Zitat von andyg
                  Ich gehe davon aus das du bei Abgabe der wette mit den aktuellen AGBs einverstanden bist und somit bist du der angeschissene, leider.
                  Die Bank gewinnt immer, hoffentlich war es kein großer Einsatz.
                  expand

                  meiner meinung nach ist die wettabgabe keine konkludente einwilligung in über nacht spontan geänderte AGBs deren Änderung niergendwo kundgemacht wurden.
                  andere wettbüros schicken sogar per mail die neuen AGBs, so sollte es sein...

                  Kommentar

                  • Nur Leser
                    Gesperrt
                    • 03.01.2009
                    • 125
                    • 256

                    #10
                    Zitat von wühlbal
                    Der MYBET-SUPPORT will mir irgendwie keine Antwort schicken, das ist ein weiteres Zeichen dass ich recht habe!
                    expand
                    Das ist ein Zeichen, daß die Sache für MyBet erledigt ist, sonst nichts. Du wirst so oder so den kürzeren ziehen. Wenn du ihnen mit Klage drohst, werden sie es locker auf sich zukommen lassen.

                    Kommentar

                    • Shorty
                      Das Orakel
                      • 30.04.2009
                      • 316
                      • 263
                      • germany european union

                      #11
                      Mybet ist voll der Saftladen, Kombipflicht fast auf alles, haben ja auch viele Buden in Deutschland.

                      Dort meistens noch schlechtere @ als auf der HP.

                      Zuletzt geändert von Shorty; 22.04.2010, 13:31.
                      IN FIXXING WE TRUST
                      -------------------------------------------------

                      Kommentar

                      • marcopolo
                        Das Orakel
                        • 23.04.2009
                        • 408
                        • 0
                        • germany

                        #12
                        Zitat von wühlbal

                        rechtlich ist das ne klare sache. mal sehen was sie mir zurückschreiben
                        expand
                        Auf welches Recht beruhst du dich denn? Und mich würde mal interessieren, wo du klagen willst? Welches Gericht soll dafür zuständig sein?

                        Kommentar

                        • wühlbal
                          Gesperrt
                          • 18.06.2009
                          • 57
                          • 0
                          • india

                          #13
                          an mybet!

                          sie haben zwar geschrieben, dass alle kunden am 18.03.10 von den neuen AGB in Kenntnis gesetzt wurden, wovon ich 100% nix mitgekriegt habe... meine kombi wurde kulanterweise manuell als gewonnen ausgewertet, ist zwar nicht die lösung des rechtsproblemes, aber eine tolle geste.

                          das muss man ihnen hoch anrechnen, DAUMEN HOCH

                          Kommentar

                          • Energienudel
                            Lebende Wettlegende
                            Analysen des Monats
                            • 06.04.2006
                            • 12026
                            • 3679
                            • germany

                            #14
                            Ich wuerde da nicht zu schnell den geben, bin sicher Mybet und co lassen das als Marketingausgabe aus der Portokasse laufen. Wenn es mal drei- oder sogar vierstellig wird werden sie richtig bockig.
                            2017 ( +5,91 % / +18,49 )

                            ... currit irrevocabile tempus ...
                            ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

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