In der Finanztest 11/2015 findet sich ein zweiseitiger Artikel zum Verfahren und vorlaeufigen Ausgang vor dem Bundesfinanzhof.
https://www.test.de/Gewinne-beim-Pok...lig-4927722-0/
Eddy Scharf, 61-jähriger Expilot, war bei internationalen Pokerturnieren so erfolgreich, daß er vom Finanzamt Koeln uA. eine Steuerforderung im 6-stelligen Bereich erhalten hat (2008 @ 122.000, die Preisgelder seien Einkuenfte aus Gewerbebetrieb, abzuziehen seien lediglich Aufwaendungen wie Antrittsgelder).
Gegen diese hat Scharf ("Poker ist ein Gluecksspiel und Gluecksspiele sind steuerfrei") vor dem Finanzgericht geklagt und verloren (Az. 12 K 1136/11).
Die Revision des Falles fand nun vor dem BFH statt.
Auch hier folgte das Gericht der Argumentation, die fragliche Pokervariante sei kein reines Glücksspiel und Scharfs konstanter Erfolg sei ganz offensichtlich selbst ein Argument dafür, daß es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handele.
Die, aus meiner Sicht, carte blanche des Staates wird auch noch gezogen:
Auf den Einwand, Poker sei laut Verwaltungs- und Strafrecht eindeutig als Gluecksspiel definiert, woraus auch entsprechende Restriktionen (wie Verbote) resultieren, und das Steuerrecht habe sich an dieser Rechtsordnung zu orientieren, erinnerte das Gericht daran, daß auch illegale Aktivitaeten ("Diebe, Hehler, Zuhaelter") besteuert wuerden...
https://www.test.de/Gewinne-beim-Pok...lig-4927722-0/
Eddy Scharf, 61-jähriger Expilot, war bei internationalen Pokerturnieren so erfolgreich, daß er vom Finanzamt Koeln uA. eine Steuerforderung im 6-stelligen Bereich erhalten hat (2008 @ 122.000, die Preisgelder seien Einkuenfte aus Gewerbebetrieb, abzuziehen seien lediglich Aufwaendungen wie Antrittsgelder).
Gegen diese hat Scharf ("Poker ist ein Gluecksspiel und Gluecksspiele sind steuerfrei") vor dem Finanzgericht geklagt und verloren (Az. 12 K 1136/11).
Die Revision des Falles fand nun vor dem BFH statt.
Auch hier folgte das Gericht der Argumentation, die fragliche Pokervariante sei kein reines Glücksspiel und Scharfs konstanter Erfolg sei ganz offensichtlich selbst ein Argument dafür, daß es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handele.
Die, aus meiner Sicht, carte blanche des Staates wird auch noch gezogen:
Auf den Einwand, Poker sei laut Verwaltungs- und Strafrecht eindeutig als Gluecksspiel definiert, woraus auch entsprechende Restriktionen (wie Verbote) resultieren, und das Steuerrecht habe sich an dieser Rechtsordnung zu orientieren, erinnerte das Gericht daran, daß auch illegale Aktivitaeten ("Diebe, Hehler, Zuhaelter") besteuert wuerden...
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