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    Steuerbarkeit von Turnierpokergewinnen / Fall E. Scharf 2015

    In der Finanztest 11/2015 findet sich ein zweiseitiger Artikel zum Verfahren und vorlaeufigen Ausgang vor dem Bundesfinanzhof.
    https://www.test.de/Gewinne-beim-Pok...lig-4927722-0/

    Eddy Scharf, 61-jähriger Expilot, war bei internationalen Pokerturnieren so erfolgreich, daß er vom Finanzamt Koeln uA. eine Steuerforderung im 6-stelligen Bereich erhalten hat (2008 @ 122.000, die Preisgelder seien Einkuenfte aus Gewerbebetrieb, abzuziehen seien lediglich Aufwaendungen wie Antrittsgelder).
    Gegen diese hat Scharf ("Poker ist ein Gluecksspiel und Gluecksspiele sind steuerfrei") vor dem Finanzgericht geklagt und verloren (Az. 12 K 1136/11).

    Die Revision des Falles fand nun vor dem BFH statt.
    Auch hier folgte das Gericht der Argumentation, die fragliche Pokervariante sei kein reines Glücksspiel und Scharfs konstanter Erfolg sei ganz offensichtlich selbst ein Argument dafür, daß es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handele.

    Die, aus meiner Sicht, carte blanche des Staates wird auch noch gezogen:
    Auf den Einwand, Poker sei laut Verwaltungs- und Strafrecht eindeutig als Gluecksspiel definiert, woraus auch entsprechende Restriktionen (wie Verbote) resultieren, und das Steuerrecht habe sich an dieser Rechtsordnung zu orientieren, erinnerte das Gericht daran, daß auch illegale Aktivitaeten ("Diebe, Hehler, Zuhaelter") besteuert wuerden...
    Zuletzt geändert von Energienudel; 04.11.2015, 05:08.
    2017 ( +5,91 % / +18,49 )

    ... currit irrevocabile tempus ...
    ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

    #2
    Die Geschichte ist schon so alt, dass sie wieder neu ist.

    Habe mit ihm mal zu Abend gegessen im Kings Casino in Rozvadov und mich mit ihm sehr nett unterhalten.

    Das Finanzamt hat halt recht, dass Poker kein reines Glückspiel ist. Aber es ist immer wieder witzig wie Eddy versucht dem Finanzamt weiß zu machen, dass es doch n Glückspiel ist. Schickte sogar einige Suckout Videos zu und solche späße.

    Aber so leid es mit für ihn tut, wird er diese Zahlen müssen.

    Noch eine lustige Geschichte. Als die EPT letztens in Berlin war, wollte er sich in ein Turnier einkaufen, bekam aber keine Quittung dafür. Da regte er sich mega auf und wollte das nicht spielen. ( Da das Finanzamt in den ersten Instanzen nur den Gewinn verteuern wollte, aber seine Einsätze nicht vom gewinn abzog.) Die Quittung bekam er auch und legte soweit ich weiß einen deep run hin.

    Naja, ist eigtl nicht so lustig das ganze, aber sollte die Entscheidung pro Scharf fallen, wird sich die ganze pokercommunity in Deutschland verändern.
    Früher war alles besser

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      #3
      Zitat von sokles Beitrag anzeigen
      Das Finanzamt hat halt recht, dass Poker kein reines Glückspiel ist. Aber es ist immer wieder witzig wie Eddy versucht dem Finanzamt weiß zu machen, dass es doch n Glückspiel ist. Schickte sogar einige Suckout Videos zu und solche späße.
      Ich fand die Entscheidung an sich auch nicht überraschend, aber sie zeigt halt genau das Problem.

      Gevatter Staat dreht sich die Angelegnheit einfach so hin, wie es gerade passt. Um als Monopolist so lange als möglich abzukassieren, wird im Verwaltungsrecht ausschließlich von Glücksspiel gesprochen. Um das durchzusetzen, wird auch im Strafrecht ausschließlich von Glücksspiel gesprochen.

      Im Steuerrecht, wo die Spieler eben auf genau dieser Glücksspielgrundlage nicht steuerbar waeren, kommt der Staat mit Geschicklichkeistsspiel daher. Wohlgemerkt, NUR HIER.

      Und das ultimative Totschlagargument ist ja ohnehin, daß auch Gelder aus kriminellen Aktivitäten besteuert würden. Daß das deutsche Gluecksspielmonopol seit inzwischen fast 10 Jahren regelmaeßig geruegt wird vom EuGh interessiert die Gerichte genauso wenig wie es die Politik juckt...

      Also wenn das mal keine Willkuer ist...
      Zuletzt geändert von Energienudel; 05.11.2015, 15:22.
      2017 ( +5,91 % / +18,49 )

      ... currit irrevocabile tempus ...
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        #4
        Ja, mehr als lächerlich
        Früher war alles besser

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          #5
          Zitat von Energienudel Beitrag anzeigen
          Also wenn das mal keine Willkuer ist...
          Rechtsprechung im Graubereich ist immer ein Stück weit Willkür, weil sie von der Meinung des einzelnen Richters abhängig ist.

          Immerhin ist es inzwischen so, dass diese Willkür einigermaßen "kalkulierbar" ist. Durch den Präzedenzfall des Malermeisters am AG München und dem Fall Eddy Scharf am BFH, weiß man, dass man jederzeit
          a) mit der Konfiszierung aller durch Sportwetten erzielten Gewinne (betrifft Hobby- und professionelle Spieler gleichermaßen) und/oder
          b) mit einer Steuernachzahlung auf alle durch Sportwetten erzielten Gewinne rechnen muss (betrifft eher professionelle Spieler).

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            #6
            Zitat von Lonnie Earl Beitrag anzeigen
            Rechtsprechung im Graubereich ist immer ein Stück weit Willkür, weil sie von der Meinung des einzelnen Richters abhängig ist.

            Immerhin ist es inzwischen so, dass diese Willkür einigermaßen "kalkulierbar" ist. Durch den Präzedenzfall des Malermeisters am AG München und dem Fall Eddy Scharf am BFH, weiß man, dass man jederzeit
            a) mit der Konfiszierung aller durch Sportwetten erzielten Gewinne (betrifft Hobby- und professionelle Spieler gleichermaßen) und/oder
            b) mit einer Steuernachzahlung auf alle durch Sportwetten erzielten Gewinne rechnen muss (betrifft eher professionelle Spieler).
            Weiß nicht, ob man das so stehen lassen sollte. Es gibt kein einzigen Fall, bei dem es um Sportwetten geht. Sportwetten sind in meinen Augen nicht vergleichbar mit Poker. Außerdem gibt es immer noch die Abgrenzung von Hobby und Profispieler. Auch der Expilot, der oben genannt wurde war ja kein Hobbyspieler.

            Bin gespannt, ob sich ein Finanzamt oder Richter irgendwann mal überhaupt an das Thema Sportwetten rantraut.


            Loonie, bei dir hört sich das so an, dass Profispieler besteuert werden und Hobbyspieler Gewinne komplett verlieren.

            Man beachte auch, wie möchte ein Richter bitte argumentieren, was mit den ganzen Tipico (und wie sie alle heißen) Buden ist?! Der Maler aus München, glaube da ging es nicht um Poker, wurde argumentiert, dass es illegal sei.

            http://www.strafakte.de/rechtsprechu...poker-illegal/

            Zitat: Das Gericht führt weiter aus, dass sich der Spieler nicht darauf berufen kann, dass Prominente für Glücksspiel im Internet werben, denn dabei habe es sich ausschließlich um Sportwetten gehandelt. Auch dem juristischen Laien sei der Unterschied zwischen einer Sportwette und einem Glückspiel wie Black Jack bekannt. Schließlich sei festzustellen, dass von Glückspielen eine erhebliche Gefahr für den einzelnen Spieler ausgeht. Die Landesgesetzgeber haben deshalb in § 4 des Glückspielländerstaatsvertrages ihr Ermessen ausgeübt.
            Zuletzt geändert von Blablub; 10.11.2015, 10:39.

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              #7
              Der Kern der Argumentation des AG München war, dass der Anbieter, bei dem der Malermeister gespielt hat, keine deutsche Lizenz hatte. Demnach wäre es unerheblich gewesen, ob er seine Gewinne mit Black Jack, Poker, Gaming oder Sportwetten erzielt gehabt hätte.

              Deshalb nochmal: Wer bei illegalen Wettanbietern (= ALLE außer Oddset; bwin Grenzfall wg. Übernahme von DDR-Lizenzen) gewinnt, muss damit rechnen, dass seine Gewinne vom Staat einkassiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist aber sehr gering.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Lonnie Earl Beitrag anzeigen
                Der Kern der Argumentation des AG München war, dass der Anbieter, bei dem der Malermeister gespielt hat, keine deutsche Lizenz hatte. Demnach wäre es unerheblich gewesen, ob er seine Gewinne mit Black Jack, Poker, Gaming oder Sportwetten erzielt gehabt hätte.

                Deshalb nochmal: Wer bei illegalen Wettanbietern (= ALLE außer Oddset; bwin Grenzfall wg. Übernahme von DDR-Lizenzen) gewinnt, muss damit rechnen, dass seine Gewinne vom Staat einkassiert werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, ist aber sehr gering.
                Wie kann es aber dann sein, dass in jeder Stadt 257 Tipico, Bet3k, Digibet und sonstwas für Buden stehen? Und das alles ohne Lizenz?

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                  #9
                  Gott sei Dank verlier ich nur, und hab keiner dieser Sorgen!
                  GUH's sind toll

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Blablub Beitrag anzeigen
                    Wie kann es aber dann sein, dass in jeder Stadt 257 Tipico, Bet3k, Digibet und sonstwas für Buden stehen? Und das alles ohne Lizenz?
                    Tja, das fragst du mal die lieben Behörden. Die werden dir einhellig sagen, dass die Wettbuden allesamt ohne Erlaubnis errichtet wurden.

                    Das Problem wurde hier aber schon zigfach thematisiert: Die Wettanbieter berufen sich auf die EU-Dienstleistungsfreiheit und wissen den EuGH hinter sich. Deutsche Behörden haben Angst vor Gegenklagen, würden sie Verbote aussprechen. Trotzdem liegen etliche Wettbudenbetreiber mit der Stadt im Clinch.

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                      #11
                      Richtig! Und genau deshalb wird sich da wohl keiner rantrauen, weil genau diese Themen ja dann alle aufgewühlt werden. Von TV/Zeitung Werbung der Anbieter, über Wettbuden welche eigentlich nicht da sein dürften, über mittlerweile "Verstrickungen"'in der Politik und und und.....

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                        #12
                        Womit sich der Kreis in puncto Willkuer wieder schließt, wenn Spielern der Vorwurf der illegalen Gluecksspiele kommt, aber die Laeden, von denen das (auch) ausgeht, (groeßtenteils) toleriert.

                        Bei Scharf muss man wohl mindestens in die Urteilsbegruendung reinschauen, haette wenn nicht gar zu Gericht vor Ort gewesen sein muessen, denn Poker in Las Vegas (und es ging unter anderem um ein solches groeßeres Turnier dort), ist ja (da) nicht illegal. Vielleicht haette Scharf drueber nachdenken sollen, seinen Wohnsitz umzumelden. Als Pilot ist er ohnehin haeufiger unterwegs, auch wenn Lebensmittelpunkt womoeglich begruendbar sein sollte.
                        2017 ( +5,91 % / +18,49 )

                        ... currit irrevocabile tempus ...
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                          #13
                          Gerade gefunden, vielleicht auch nicht ganz uninteressant:

                          Bongers Rechtsanwälte - Köln - Sportwetten

                          Kommentar


                            #14
                            Jemand schon etwas gehört/gelesen über die Besteuerung von Gewinnen aus Stakings?
                            "Poker Poker, its a game of skill, starting with the worst hand going right uphill!"

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