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    Hartz4 und Glücksspielgewinne

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein jetziger Wiederholungsantrag wurde bisher noch nicht bewilligt, da der Sachbearbeiter meine Einkünfte aus Sportwetten prüfen möchte.

    Ich habe über 6 Monate 480€ Gewinn auf mein Bankkonto buchen lassen und insgesamt 490€ über mein Konto eingezahlt. Alles lief noch über Paypal.

    Nur zwischen Paypal und Bwin sind ca. 780€ je ein- und ausgezahlt worden. D.h. ich habe gewonnenes Geld direkt wieder verzockt.

    So habe ich es auch dem Sachbearbeiter geschildert. Habe alle Kontoauszüge und Transaktionen von Paypal an ihn weitergegeben.

    Jetzt möchte er noch alle gewonnenen Wetten von meinem bwin Konto haben. Das wären dann in den 6 Monaten über 2000€ Gewinn. Dieser wurde ja aber nie von mir ausgezahlt. Lediglich 480€ sind auf mein Konto von bwin über Paypal ausgezahlt worden.

    Ich bin mir unsicher, was das Arbeitsamt jetzt genau als Gewinn definiert. Für mich ist ein Gewinn erst entstanden, wenn ich ihn auf mein Bankkonto ausgezahlt habe. Das will der Sachbearbeiter aber wohl so nicht hinnehmen.

    Hat da jemand schon selber Erfahrungen gemacht?

    Und gibt es auch für Glücksspieleinnahmen einen Freibetrag von 100€?

    Vielen Dank.

    #2
    Keine Ahnung wie sowas gehandhabt wird. Theoretisch teile ich jedoch die Meinung des Sachbearbeiters. Annahme: Du setzt 10€ und machst daraus 50€, hast also 40€ Gewinn. Von diesen 40€ könntest du jetzt ja leben. Machst du nicht, stattdessen verzockst du das Geld wieder, bringst dich somit selbstständig in eine schwächere finanzielle Postion. Ich kann mir vorstellen, dass es für den Fall, dass sich jemand fahrlässig verhält, irgendeinen Parapgraphen gibt, der besagt, dass der Staat für diesen Fall nicht aufkommen muss. Wie gesagt, ob´s so gehandhabt wird weiss ich nicht, aber der Gedanke des Prüfers scheint mir schlüssig. Man kann ja mal nachgucken. Ist jetzt bestimmt nicht das, was du lesen wolltest.

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      #3
      Mein Sachbearbeiter war da sehr kulant, weil selber mal gewettet. Später kam raus das ich aber zu viel verdiene und keinen Anspruch auf Aufstockung habe.

      Das wird von Halbgott zu Halbgott unterschiedlich sein wie die das handhaben. Er kann eigentlich nur das was auf dem Konto ist als Grundlage nehmen.

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        #4
        War auch kurze Zeit Arbeitslos, nur hat es niemanden interessiert ob ich Kreditkarten habe (die ich besitze) oder ob ich sonstige Einkünfte habe (die ich hatte).

        Klar muss ich beim Antrag auf Arbeitslosengeld auch Formulare ausfüllen, wo ich aber natürlich nicht hingeschrieben habe das ich Visa und PayPal Konto habe.
        Die haben wirklich direkt nach einem PayPal Konto gefragt.

        Kontoauszüge musst ich auch nicht einreichen, kann aber auch daran liegen das es bei mir kein ALG II war.

        Wie kam es denn dazu das auch übers Glücksspiel geredet wurde, auch aus den PayPal Zahlungen geht es ja nicht hervor.
        Bei Bwin weiß ich es nun nicht aber bei Bet365 z.B. Hillside New Media oder bei BetVictor BV Limited.

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          #5
          Kontoauszüge musst ich auch nicht einreichen, kann aber auch daran liegen das es bei mir kein ALG II war.

          Genau das ist der Punkt , bei ALG I kann man auch Millionär sein wenn der zeitliche Anspruch besteht . Beim ALG II muss man die Bedürftigkeit nachweisen.

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            #6
            Ich bin mir nicht sicher, ob nur OP nur ein typischer one-post-Troll ist, aber hier mein früherer Post zu dieser Thematik:

            Link entfernt

            Falls der Thread tatsächlich ernstgemeint ist, würde mich schon interessieren, ob die Geschichte wirklich so böse endet, wie ich es befürchte. Aber ich glaube nicht, daß OP dann diese Bankrotterklärung (aus verständlichen Gründen) zugeben würde.
            LiL Ist Zeitverschwendung.

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              #7
              Naja du kannst ja immer noch alle Wetten offenlegen von Bwin. Also nicht nur die gewonnenen Wetten, sondern auch die verlorenen. Dann kann er sich ja selbst ausrechnen, was davon übrig geblieben ist. Wenn du keine Scheu hast, gibst du ihm einfach deine Zugangsdaten von deinem Account, soll er reinschauen und sieht alles schwarz auf weiß.

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                #8
                Die erste Frage die man sich zu dem ersten Post stellt ist warum man eigentlich auf Kosten der anderen lebt, Geld vom Staat bezieht und jenes dann auch noch verzockt?
                Ich meine wenn du wenigstens mit einem satten Plus aussteigst, davon leben kannst und nicht arbeiten gehen musst würde ich es meiner Meinung nach verstehen.
                Wie du auch oben angeführt hast hast du dir ein paar hundert Euro auszahlen lassen, die wahrscheinlich lebensnotwendig für dich wären.
                Aber wie gesagt, ich würde mir an deiner Stelle lieber mal eine Arbeitsstelle suchen und nicht im Wettforum nach antworten suchen warum man kein arbeitslosen geld beziehen kann.

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                  #9
                  Zitat von lugi Beitrag anzeigen
                  Die erste Frage die man sich zu dem ersten Post stellt ist warum man eigentlich auf Kosten der anderen lebt, Geld vom Staat bezieht und jenes dann auch noch verzockt?
                  Der TE, lieber Lugi, wird sich sein Schicksal als Hartz4-Empfänger vielleicht nicht ausgesucht haben und selbst wenn, steht ihm nunmal für die vom Staat aberkannten Persönlichkeitsrechte, ein ausreichendes Grundeinkommen als Engelt zu.

                  Was er dann mit der Kohle macht ist so und so jedes Menschen eigene Angelegenheit. Der eine steckts ins tunen fürs Auto, der andere in Alkohol oder Drogen usw usf. Und die meisten Armen Leute versuchen natürlich potentielle Chancen wahrzunehmen, spielen Lotto oder versuchen ihr Glück eben beim Wetten um vielleicht doch ein paar Münzen mehr zur Verfügung zu haben. Aber nochmal, so unvernünftig es auch scheinen mag, wenn jemand langfristig bei solchen Investitionen auch (finanziellen, geistigen oder körperlichen) Verlust macht (sei es beim Auto, Alk, Glücksspiel) - es bleibt jedermanns höchstpersönliche, eigene Sache...

                  Zitat von lugi Beitrag anzeigen
                  Aber wie gesagt, ich würde mir an deiner Stelle lieber mal eine Arbeitsstelle suchen und nicht im Wettforum nach antworten suchen warum man kein arbeitslosen geld beziehen kann.
                  Vielleicht will oder kann er nicht mehr arbeiten...oder hat einfach die Nase voll davon, dass einerseits die Henker der westlichen Welt, die (völlig nutzlosen) Banken mit Milliarden gerettet werden während seinereins drum betteln muss, überhaupt sein täglich Brot zu bekommen und sich dafür neben der Brandmarkung als Sozialschmarotzer durch geringgebildete auch noch der Inquisition durch Behörden stellen muss...
                  :)

                  „Wenn ich [wie Jesus] über’s Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker: Guck, nichtmal schwimmen kann er!“ Hans-Hubert "Berti" Vogts

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                    #10
                    Zitat von bartmz Beitrag anzeigen
                    Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein jetziger Wiederholungsantrag wurde bisher noch nicht bewilligt, da der Sachbearbeiter meine Einkünfte aus Sportwetten prüfen möchte.

                    Ich habe über 6 Monate 480€ Gewinn auf mein Bankkonto buchen lassen und insgesamt 490€ über mein Konto eingezahlt. Alles lief noch über Paypal.

                    Nur zwischen Paypal und Bwin sind ca. 780€ je ein- und ausgezahlt worden. D.h. ich habe gewonnenes Geld direkt wieder verzockt.

                    So habe ich es auch dem Sachbearbeiter geschildert. Habe alle Kontoauszüge und Transaktionen von Paypal an ihn weitergegeben.

                    Jetzt möchte er noch alle gewonnenen Wetten von meinem bwin Konto haben. Das wären dann in den 6 Monaten über 2000€ Gewinn. Dieser wurde ja aber nie von mir ausgezahlt. Lediglich 480€ sind auf mein Konto von bwin über Paypal ausgezahlt worden.

                    Ich bin mir unsicher, was das Arbeitsamt jetzt genau als Gewinn definiert. Für mich ist ein Gewinn erst entstanden, wenn ich ihn auf mein Bankkonto ausgezahlt habe. Das will der Sachbearbeiter aber wohl so nicht hinnehmen.

                    Hat da jemand schon selber Erfahrungen gemacht?

                    Und gibt es auch für Glücksspieleinnahmen einen Freibetrag von 100€?

                    Vielen Dank.
                    Tipp von mir. Wettkonto auflösen, Wetten im Wettbürö platzieren, Automat oder Schalter und schon kann dich das AA am A.... lecken. Keiner weiss etwas von deinem Gewinn.

                    Warum weiss dein Sachbearbeiter eigentlich dass du wettest?

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                      #11
                      Vor ca 3 Jahren war ich auch bei bwin aktiv, habe gerne den Chat dort genutzt. Dort gab es einen Bart, der damit hausieren ging, dass er schwer spielsüchtig sei und neben der Zockerei noch einige weitere krumme Dinger drehte (Fahraddiebstahl, Weiterkauf). Weiters prahlte er damit, wie einfach er den Staat abziehen würde. Irgendwann heulte dieser Bart dann rum, dass er beim Verkauf erwischt worden wäre und die Strafzahlung in Form von Raten an den Staat nicht bedient hätte und somit laut Brief wohl ins Gefängnis müsse. Danach habe ich nichts mehr von ihm gehört, bin dann aber auch selbst kurze Zeit später von bwin weg. Unabhängig davon, ob dieser Bart hier und der Bart aus dem bwin-chat ein und dieselbe Person sind oder nicht, finde ich es schwachsinnig, den armen Hartz IV-Empfänger gleich wieder als Opfer darzustellen. Alleine die Tatsache, dass der Bearbeiter in diesem Fall so streng agiert lässt die Vermutung aufkommen, dass es sich bei Bart um keinen Waisenknaben handelt. Gerade in Zockerkreisen habe ich schon Schlimmstes erlebt. Hatte mich am Rothenbaum eine Woche mit einem zusammengetan, der mehrfach vierstellig zockte. Nebenbei erwähnte er irgendwann, dass er Hartz 4 beziehe, hauptsächlich um versichert zu sein. Da fiel mir dann auch nichts mehr zu ein. Es sind nicht alles Opfer.

                      btw: Wer nicht arbeiten kann hat verschiedene Möglichkeiten, sich dieses bescheinigen zu lassen.

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                        #12
                        http://www.welt.de/newsticker/news2/...in-Glueck.html

                        Glücksspielgewinne sind bei Hartz-IV-Empfängern nahezu komplett als Einkommen anzurechnen. Lediglich der Spieleinsatz für das konkrete gewinnbringende Spiel kann abgezogen werden, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 4 AS 41/15 R)
                        http://juris.bundessozialgericht.de/...=2016&nr=14276
                        Die Bareinzahlungen des Klägers, die nach den Feststellungen des LSG aus Glücksspielgewinnen stammen, sind als Einkommen nach den Vorschriften über Einkommen in sonstigen Fällen zu berücksichtigen. Es handelt sich nicht um Einkommen aus Gewerbebetrieb. Entgegen der Ansicht des Klägers sind als notwendige Ausgaben nach § 11 Abs 2 Satz 1 Nr 5 SGB II aF nur die Einsätze vom Spielgewinn absetzbar, die zum Spielgewinn geführt haben, nicht hingegen sämtliche aufgewendete Spieleinsätze. Der Absetzung sämtlicher tatsächlicher Spieleinsätze stehen Wortlaut, Sinn und Zweck sowie systematische Erwägungen entgegen. Insbesondere gilt es die Einkommenserzielung von der bloßen Einkommensverwendung abzugrenzen. Für die Einkommensberechnung unbeachtlich sind Ausgaben, die überwiegend dem privaten Bereich zugeordnet werden können - wie die in erster Linie zur Befriedigung des Spielbedürfnisses aufgewendeten weiteren Spieleinsätze.

                        Kommt das LSG im wiedereröffneten Berufungsverfahren andererseits zu dem Ergebnis, dass nicht durchgehend von fehlender Hilfebedürftigkeit auszugehen ist, wird es zur Beurteilung der Rechtsmäßigkeit der angefochtenen Bescheide unter anderem zu berücksichtigen haben, dass die Einnahmen aus Spielgewinnen als einmalige Einnahmen im Regelfall auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem Teilbetrag anzusetzen sind.
                        Zuletzt geändert von Energienudel; 28.06.2016, 14:08.
                        2017 ( +5,91 % / +18,49 )

                        ... currit irrevocabile tempus ...
                        ... honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere...

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