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    Europäischer Gerichtshof erlaubt Vermittlung von Sportwetten in Deutschland

    Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH bleibt das staatliche deutsche Glücksspielmonopol vorerst in seiner bisherigen Form bestehen. Da sich die Bestimmungen des deutschen Glücksspielvertrags nicht mit geltendem EU-Recht vereinbaren lässt, dürfen die Behörden private Glücksspielanbieter ohne Lizenz nicht mehr strafrechtlich verfolgen und sanktionieren. Für Neukunden halten die meisten Wettanbieter einen attraktiven Bonus als Willkommensgeschenk bereit.

    Vermittlung von Sportwetten ins Ausland

    Das Amtsgericht Sonthofen beschäftigte sich in einem Verfahren mit der Frage, ob die Vermittlung von Sportwetten ins Ausland von einer Sportsbar aus erlaubt ist. In der betreffenden Sportsbar hatte die Betreiberin Wettautomaten aufgestellt, mit denen Gäste bei einem ausländischen Buchmacher mit europäischer Lizenz Sportwetten abschließen konnten. Darüber hinaus verfügte die Inhaberin jedoch über keinerlei Lizenzen oder Genehmigungen. Im Rahmen der Verhandlungen hatten die Richter den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

    Glücksspielvertrag ist unwirksam

    Der EuGH hatte bereits 2010 entschieden, dass sich der damalige Glücksspielvertrag nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt. Unter anderem wurde dabei das Recht auf Dienstleistungsfreiheit verletzt. Daraufhin hatte die deutsche Politik ein Vergabeverfahren für 20 Lizenzen eingeleitet, welches jedoch nie komplett durchgeführt wurde. Das Verfahren wurde im Herbst 2015 vom hessischen Verwaltungsgericht endgültig gekippt. Konkret habe die Richter also entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten zum jetzigen Zeitpunkt von den Behörden nicht untersagt werden darf. Dies gilt in jedem Fall so lange, bis ein nach EU-Recht gültiger Glücksspielvertrag vorliegt. Es ist anzunehmen, dass sich die zuständigen Stellen in absehbarer Zeit wieder mit diesem Thema beschäftigen.

    Staatliches Wettmonopol bleibt bestehen

    Im Ergebnis haben die Richter entschieden, dass die Inhaberhin der Sportsbar nicht strafrechtlich sanktioniert werden darf. Dies gilt zumindest so lange es in Deutschland faktisch ein staatliches Wettmonopol gibt. In den letzten Jahren haben hierzulande vermehrt Wettanbieter mit einer Lizenz aus dem europäischen Ausland Sportwetten angeboten. Experten gehen davon aus, dass es deutschlandweit rund 4.000 Wettbüros gibt. Dazu kommt eine Vielzahl von Anbieter, die ihre Wetten über das Internet oder mobile Sportwetten Apps offerieren.

    Mit dem staatlichen Wettanbieter Oddset gibt es bisher nur einen offiziell genehmigten Buchmacher. Im Vergleich zu den Konkurrenten wie bet365 oder Tipico, spielt dieser auf dem Markt jedoch so gut wie keine Rolle. Es bleibt nun abzuwarten, wie weit die Politik das Glücksspielrecht in Deutschland liberalisiert. Mit dem Versuch einer Vergabe von Lizenzen für Sportwetten haben sich die Behörden bereits einmal kräftig blamiert.
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