Das habe ich vorhin in einem anderen Forum gefunden (www.marken-recht.de)
Frage:
"Hallo,
im Internet gibt es jede Menge Foren. Viele erlauben das Verwenden sog. "Avatare" durch die Nutzer. Das sind kleine Bildchen, über die sich Nutzer neben dem Benutzernamen identifizieren können. Entweder werden diese vorgefertigt in sog. Gallerien zur Verfügung gestellt oder aber der Nutzer kann sie selbst auf dem Server hochladen. Oftmals handelt es sich bei den Bildchen um bekannte Comicfiguren, Schauspieler, SängerInnen oder Realfilmfiguren (Terminator etc.).
Verstößt etwas derartiges eigentlich gegen Urheberrechte oder gegen das Recht am eigenen Bild? Wenn dem so ist, macht sich der Forenbetreiber dann zum Mitstörer, wenn er solche Uploads zuläßt? Oder ist dem Forennutzer auf der anderen Seite zuzugestehen, sich über das bzw. mit dem verwendeten Sysmbol zu identifizieren?
Vielen Dank!"
Antwort:
"DE MINIMIS NON CURAT LEX
Alter Grundsatz. Ist heute, wie mir scheint, weitgehend in Vergessenheit geraten. Paßt hier besonders schön, da es nicht nur im übertragenen Sinne um Kleinigkeiten geht.
Aber sicher wird sich irgendwann auch für Forenavatare jemand finden, der jemanden bis zum BGH verklagt, um diese wichtige Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klären zu lassen."
Frage:
"Hallo,
im Internet gibt es jede Menge Foren. Viele erlauben das Verwenden sog. "Avatare" durch die Nutzer. Das sind kleine Bildchen, über die sich Nutzer neben dem Benutzernamen identifizieren können. Entweder werden diese vorgefertigt in sog. Gallerien zur Verfügung gestellt oder aber der Nutzer kann sie selbst auf dem Server hochladen. Oftmals handelt es sich bei den Bildchen um bekannte Comicfiguren, Schauspieler, SängerInnen oder Realfilmfiguren (Terminator etc.).
Verstößt etwas derartiges eigentlich gegen Urheberrechte oder gegen das Recht am eigenen Bild? Wenn dem so ist, macht sich der Forenbetreiber dann zum Mitstörer, wenn er solche Uploads zuläßt? Oder ist dem Forennutzer auf der anderen Seite zuzugestehen, sich über das bzw. mit dem verwendeten Sysmbol zu identifizieren?
Vielen Dank!"
Antwort:
"DE MINIMIS NON CURAT LEX
Alter Grundsatz. Ist heute, wie mir scheint, weitgehend in Vergessenheit geraten. Paßt hier besonders schön, da es nicht nur im übertragenen Sinne um Kleinigkeiten geht.
Aber sicher wird sich irgendwann auch für Forenavatare jemand finden, der jemanden bis zum BGH verklagt, um diese wichtige Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klären zu lassen."