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    Modernes Totengeld....

    Casino-Prozess: Kärntner bekam vom OLG Graz teilweise Recht

    227.000 Euro zuerkannt, über 55.000 Euro muss erneut verhandelt werden - Weitere 217.000 Euro wegen Verjährung abgewiesen - Urteil noch nicht rechtskräftig

    Klagenfurt (APA) - Das Oberlandesgericht Graz hat mit Urteil vom 18. Dezember 2003, den Parteien heute, Freitag, zugestellt, der Klage eines Kärntner Unternehmers gegen die Casinos Austria AG teilweise stattgegeben: Dem Mann wurden rund 227.000 Euro samt vier Prozent Zinsen seit 20. Februar 2002 zuerkannt. Über weitere rund 55.000 Euro muss am Landesgericht Klagenfurt erneut verhandelt wurden. Weitere rund 217.000 Euro wurden hingegen wegen Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Der 40-jährige ehemalige Baustoffhändler hatte in den Jahren 1997 bis 2000 hauptsächlich beim Black Jack rund 2,5 Millionen Euro verzockt. Seine Spielsucht trieb ihn 100 Mal ins Casino. Dafür fordert er von der Casinos Austria AG Schadenersatz. Die Klagenfurter Anwälte Gunter Huainigg und Walter Dellacher brachten im Februar 2002 Klage gegen die Casinos Austria AG ein. Sie beriefen sich auf Paragraf 35 Absatz 3 des Glücksspielgesetzes. Demnach muss das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen. Der Spieler ließ sich einmal sogar sperren, hob diese Sperre aber sehr schnell wieder auf. Spätestens da, so die Argumentation der Anwälte, hätte das Casino reagieren müssen. Es wurden 1,2 Mio. Euro zurückgefordert.

    In ersten Instanz waren im Sommer des vergangenen Jahres vom Klagenfurter Zivilrichter Helfried Kandutsch dem Kläger rund 499.000 Euro zugesprochen worden. 11.000 Euro muss er an Prozesskosten bezahlen, da er nur einen Teilsieg errungen hat, heißt es im Urteil.

    Die Casinos Austria AG hatten gegen das Urteil berufen. In der Berufungsschrift wurde dargelegt, dass "alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz der Spielgäste auch im vorliegenden Fall getätigt wurden". Spielerschutz sei nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch wirksames System und tragende Säule der Unternehmensphilosophie. Das österreichische Glücksspielgesetz gehöre in Hinblick auf den Spielerschutz zu den weltweit strengsten. Die Spielsucht des Klägers sei nicht bekannt gewesen, die behaupteten Spielverluste überhöht und außerdem verjährt. Außerdem treffe den Mann ein Mitverschulden von drei Vierteln, weil jedermann wissen müsse, dass er im Casino nur verlieren könne und sich durch eine Selbstsperre den Verlockungen des Glücksspiels jederzeit auf Dauer entziehen könne, wurde eingewendet.




    gesehen bei



    Tolle Idee, jetzt hätte ich gerne meine Moppen von den Bookies zurück....



    KBWG, Lisa-M.
    Datt is Schalke!

    #2
    die Welt ist verrückt

    wo soll man anfangen?
    Bei den Spielbanken, die nicht zugeben, daß sie von [[flipa]] den Süchten leben? Oder bei deren Kunden, die sich beschweren, daß ihre Sucht ausgenutzt wurde? Das erinnert mich doch auch irgendwie an die Telekom-Aktionäre und deren Sucht+Geilheit (naja ist doch ne andere Geschichte, weil das ja bewußt geschürt wird)

    Trotzdem, die schwammige Argumentation "Man wisse doch, daß jedermann auf die Dauer..." oder so ähnlich.
    Auch Blödsinn, wenn jemand 2.500.000 Eulos verliert auf 100 Besuche (das ist schon eine aussagekräftige Zahl), dann müßte er pro Tag auch ungefähr einen Spielumsatz in gleicher Höhe auf den Tischen gehabt haben (wenn man mit -1% beim Blackjack rechnet, wenn man sich spieltechnisch sehr schlecht verhält, kann man seine Verlusterwartung wohl auch steigern, bin kein Blackjack-Experte). Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand in Europa einen täglichen Umsatz von 2Mios produziert. Wenn er mit weniger Umsatz so viel verkackt hat, muß man ihm doch irgendwie zugestehen, daß er Pech hatte, aber darum geht es ja auch nicht. Er hat halt verloren, weil er (I) süchtig oder (II) einfach ein nicht-süchtiger-SPIELER (weil ein Spieler müsse ja verlieren) ist, das ist der Tenor. Natürlich kennt ein Casino so einen Spieler auch

    Kommentar


      #3
      Zitat von retired_lutscher
      ...wenn jemand 2.500.000 Euro verliert auf 100 Besuche ...

      ....dann muss der ja richtig geknallt haben: 25.000 pro Nacht durchzubringen ist niet so leicht....



      Lisa-M.
      Datt is Schalke!

      Kommentar


        #4
        könnte gerade so gehen

        aber ich hab mal so überlegt ( ->1997-2000 a.d. ) was da so in Ösianer ihre Kieselschtillings gewesen wäre: so mal 15 oder so oder lass es nur mal so 340.000 ATS/Tag gewesen sein. Oder in seiner Kariere schlappe 34 Mios. Dat sind Zahlen

        Kommentar


          #5
          .

          das Urteil ist gut und richtig, da es insbesondere darum ging, dass das Casino seine Aufsichts- und festgeschriebene Kontrollpflicht WISSENTLICH umgangen hat um den Riesengewinn nicht zu gefährden.

          weitere Details:


          Millionenverluste beim Black Jack
          Vor allem der Black-Jack-Tisch hatte es dem ehemaligen Baustoffhändler aus Kärnten angetan. In den Jahren 1997 bis 2000 verlor er bei diesem Spiel in mehr als hundert Casino-Besuchen insgesamt 2,5 Millionen Euro. Einmal ließ sich der Mann vorübergehend sogar selbst den Zutritt zum Casino sperren. Laut Ansicht des Richters hätte die Casino Austria AG schon zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen, denn laut Paragraf 35 Absatz 3 des Glücksspielgesetzes müsste das Casino bei jedem Spieler, der auffällig wird, dessen Bonität überprüfen.

          Casino hat rechtswidrig gehandelt
          "Fest steht, dass das Casino rechtswidrig gehandelt hat. Notwendige Nachforschungen über die Vermögensverhältnisse unseres Mandaten wurden nicht durchgeführt. Es steht auch fest, dass der Mandant teilweise alkoholisiert gespielt hat, sogar durch Ausgabe von Freigetränken. Die Casinos haben die Eintrittskontrolle nicht ordnungsgemäß gemacht, auch die Tischlimits wurden überschritten", argumentierte der Anwalt des Spielsüchtigen.

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