Dann wuerde ich im Falle einer unangekuendigten (!) AGB-Änderung Einspruch einlegen.
Aktualisierung der Liste waer aber gut, da hast du Recht.
Kannst mir sonst auch schicken, wenn du sagst bei welchem Bookie sich was geaendert hat (am besten noch Hinweis auf die Stelle in den AGB).
Aktualisierung der Liste waer aber gut, da hast du Recht.
Kannst mir sonst auch schicken, wenn du sagst bei welchem Bookie sich was geaendert hat (am besten noch Hinweis auf die Stelle in den AGB).
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