Glücksspielstaatsvertrag - Sportwetten Wiki

alle Wett-Begriffe anzeigen Der Inhalt dieses Artikels ist teilweise nicht mehr aktuell. Da die Rechtslage unübersichtlich ist, kann diese derzeit schwer eingeschätzt werden. Eine aktuellere Version gibt es hier: Glücksspielstaatsvertrag ab 2020/2021

Die zweite Änderung zum Glücksspielstaatsvertrag tritt doch nicht in Kraft

Der zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag (2. GlüÄndStV) war zwar von den Bundesländern vereinbart und in Aussicht gestellt worden, ist aber nun doch nicht wie geplant am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Um wirksam zu werden, hätte der Vertrag von allen 16 Bundesländern durch die jeweiligen Landtage bis zum 31. Dezember 2017 ratifiziert werden müssen. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen lehnten dies ab, das neue Gesetz konnte also noch nicht inkrafttreten. Andere Bundesländer wie Bayern, Sachsen, Sachen Anhalt und Baden Württemberg hätten den Staatsvertrag unterzeichnet.

Gesetz mit Risiko

Das Land Niedersachsen hatte zuletzt Tombolas veranstaltet, um Lizenzen zu vergeben und sich den Unmut, der Spielhallenbetreiber ob dieser Willkür zugezogen. Nun geht das Tohuwabohu weiter. Wer in Hamburg eine Erlaubnis für eine Wettvermittlungsstelle gewinnen möchte, muss noch bis zum 30. April 2018 seinen Wunsch anmelden, an der dortigen Lotterie teilzunehmen.

Die Unsicherheit um den jeweiligen Spielhallenfortbestand sowie das geltende Gesetz zu Sportwetten und Lotterien besteht unverändert fort. Die bisher gültigen landesrechtlichen Bestimmungen gelten vorerst weiter, sind aber selbst zeitlich terminiert. Einige Bundesländer haben ihr Spielhallengesetz im Zuge der Vorbereitung zur zweiten Änderung am Glücksspielstaatsvertrag teilweise abgeändert. Sperrzeiten und Feiertagsruhezeiten für Wettbüros wurden zum Teil neu geregelt. Auch die Befugnisse für die jeweils zuständige Behörde, Spielstätten zu kontrollieren, erweitern sich regional, sind aber weiter unscharf gefasst und werden von den jeweiligen Kommunen nach eigenem Ermessen umgesetzt.

Von der gewünschten Einheitlichkeit, die durch die Änderung am Gesetz angestrebt wurde, sind die zuständigen Instanzen daher noch weit entfernt. Tausende von Spielhallenbetreibern und Zehntausende Beschäftigte sehen daher weiter unsicheren Zeiten entgegen. Es ist schwer kalkulierbar welche Spielhallen bestehen bleiben und welche geschlossen werden sollen.

Wer als Spieler wettet, wird sichergehen wollen, dass der Einsatz plus Gewinn auch ausgezahlt wird und nötigenfalls auch vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden kann.

Kurzer Abriss der Entstehung des Glücksspielstaatsvertrags

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) trat in seiner ursprünglichen Fassung 2008 in Kraft.

Das staatliche Glücksspielmonopol blieb erhalten, alle Veranstaltungen oder Vermittlungen von Online-Glücksspiel sollten aber kurzerhand verboten werden. Dieses Gesetz wurde 2010 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt. Das staatliche Sportwettenmonopol mittels des Anbieters Oddset verstoße gegen die geltenden europarechtlichen Vorgaben und müsste daher neu geregelt werden.

Im Januar 2012 war es daher zur 1. Änderung am Glücksspielstaatsvertrag (GlüÄndStV) gekommen. Mit einer sogenannten "Experimentierklausel" wollte sich der deutsche Staat dem freien Markt öffnen.

20 private Anbieter erhielten nach dem erfolgreichen Abschluss eines mehrstufigen Bewerbungsverfahrens für sieben Jahre eine Erlaubnis für Sportwetten, falls sie verschiedene Vorgaben erfüllten und außerdem eine Sicherheitsleistung von 5 Millionen Euro hinterlegen konnten.

Der erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag ging dem Europäischen Gerichtshof also nicht weit genug. 2016 traf der EuGH die sogenannte "Ince"- Entscheidung. Der jeweils zuständigen deutschen Behörde wurde damit 2016 per EU-Urteil verboten, private Sportwettenanbieter strafrechtlich dafür zu verfolgen, dass diese ohne eine deutsche Erlaubnis Sportwetten anbieten. Das europäische Gericht merkte bei der Urteilsfindung an, dass auch die "Experimentierklausel" das staatliche Sportwettenmonopol nicht endgültig abgeschafft habe.

Sportwettenanbieter, die im EU-Ausland ansässig sind und dort nationale Lizenzen besitzen, unterliegen den deutschen Regulierungen also nicht. Die Vorgaben, die das deutsche Gesetz macht, sind nach EU-Recht nicht zulässig. Zwar sieht Deutschland die Aktivitäten der ausländischen Glücksspielbetreiber trotz des erfolgten Urteils weiter als illegal an, darf die im Ausland lizenzierten Anbieter aber nach europäischem Recht auch nicht im Rahmen eines Sonderwegs juristisch belangen.

Die Bundesländer beschlossen daher im Oktober 2016 eine zweite Änderung am Glücksspielstaatsvertrag anzugehen, um auf das Urteil des EuGH zu reagieren. Die Beschränkung auf 20 Konzessionsnehmer sollte aufgehoben und die Experimentierphase bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Viele abgelehnte Bewerber hatten gegen das als ungerecht empfundene Vergabeverfahren geklagt, seit 2016 folgt ein Verfahren dem nächsten.

Die Bewerber um eine Konzession für Sportwetten, die zuvor erfolglos geblieben waren, sollten nun bei Erfüllung der Mindestanforderungen in Zukunft auch Wettangebote machen dürfen. Die Anzahl der lizenzierten Anbieter sollte sich also erweitern. Geplant war die Vergabe von insgesamt 35 Lizenzen. Online-Glücksspiele anderer Art sollten verboten bleiben. Zu dieser durch den zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angestrebten Einigung kam es nun aber nicht.

Zurück zum Status quo

Zunächst einmal ändert sich daher am geltenden Recht nichts. Das bedeutet aber zugleich, dass der Markt für Sportwetten weiter weder offen noch endgültig EU-rechtskonform gestaltet ist. Für Spielhallen sieht der Glücksspielstaatsvertrag aus Gründen der Glücksspielsucht vor, dass pro Konzessionsnehmer maximal 12 Automaten aufgestellt werden dürfen. Mehrfachkonzessionen dürfen nicht vergeben werden. Außerdem muss ein Mindestabstand zwischen einzelnen Spielhallen eingehalten werden. Generell gilt ein Mindestabstand zum nächsten Konzessionsnehmer von mindestens 100 Metern. Einzelfallregelungen sind aber möglich. So kann auch ein Abstand von 50 Metern reichen, in anderen Fällen muss ein Abstand von 500 Metern gegeben sein.

Die gesetzlichen Vorgaben sind also weiter nicht für alle Bundesländer einheitlich. Auch ist offen, wie die Einhaltung der Vorschriften vollzogen oder geprüft werden soll. Tausende von Verfahren werden vor den Gerichten erwartet. 3000 Verfahren, die geplante Schließungen von Spielstätten betreffen, sind bereits im Gange.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2017 signalisiert, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren und weitere Beschwerden gegen den Glücksspielsektor in Deutschland vorerst nicht weiter verfolgt. Man erkenne an, dass einzelne Mitgliedsstaaten im öffentlichen Interesse Glücksspieldienste beschränken wollten. Damit hat sich die EU erst einmal vom Tisch verabschiedet.

Womit ist 2018 und im weiteren Verlauf zu rechnen?

Das Nicht-Inkrafttreten des zweiten erweiterten Staatsvertrages ist wesentlich auf die Weigerung der drei Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen zurückzuführen, dem Glücksspielstaatsvertrag in seiner zweiten erweiterten Fassung zuzustimmen. Diese drei Länder hatten den entsprechenden Änderungsantrag zu Beginn des Jahres 2017 noch mitgestellt. Durch die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wechselten dann die Regierungsmehrheiten. Die Vorgängerregierungen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden durch Regierungen unter Führung der CDU mit einer Beteiligung der FDP ersetzt.

Die FDP möchte das gesamte Online-Glücksspielsegment liberalisieren. Das entspricht der Einschätzung der EU-Kommission, die vor allem die bestehende Ungleichbehandlung von Online-Sportwetten gegenüber Online-Casinos bemängelt hatte, weil diese sachlich nicht nachvollziehbar sei. Auch aus diesem Grund war eine zweite Änderung des Staatsvertrages notwendig geworden. Außerdem hatten die zuständigen Stellen in Hessen, die für die bundesweite Vergabe von Lizenzen verantwortlich waren, schon bei der Aufnahme ihrer Arbeit klar gemacht, dass es "an der Lebenswirklichkeit vorbeigehe", weniger Lizenzen zu vergeben als Bewerber existierten, die alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erlaubnis erfüllten.

Allgemein wird die Einschätzung geteilt, dass die Einschränkungen für das Online-Glücksspiel zu weit gehen. Zumindest für das Segment der Sportwetten im Internet ist daher mit einer Liberalisierung zu rechnen. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass das Glücksspiel im Internet allgemein liberalisiert wird, auch wenn stärkere Alleingänge der einzelnen Bundesländer in diesem Bereich für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Ist Wetten jetzt also legal oder illegal?

Sportwetten sind weiter legal. Alle bereits vergebenen Konzessionen behalten bis 2019 ihre Gültigkeit. Ohne eine derartige Konzession, deren Vergabe zwar als nicht EU-rechtskonform eingeschätzt wird, ist in Deutschland kein legales Angebot von Sportwetten möglich. Ein entsprechendes Urteil hat das Bundesverwaltungsgerichts zuletzt am 26. Oktober 2017 gefällt. Allerdings berücksichtigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Einzelfälle von Sportwettenanbietern, die 2012 eine Konzession zwar beantragt hatten, diese aber nicht erhielten und daraufhin das Verfahren zur Vergabe unter im Rahmen der 1. Änderung am Glücksspielstaatsvertrag beanstandet hatten. Hierüber konnte das Bundesverwaltungsgericht kein Urteil fällen. Diese Verfahren laufen noch.

Abgesehen von Online-Sportwetten ist das Glücksspiel im Internet sonst prinzipiell illegal.

In Schleswig-Holstein konnte eine gesonderte Lizenz erworben werden. Für Inhaber dieser Lizenz wurde das Onlineangebot von sonstigem Glücksspiel für Einwohner Schleswig-Holsteins gestattet. Auch diese Ausnahmeregelung bleibt weiter bestehen.

Wer in seinen eigenen vier Wänden unter Freunden wettet, wettet natürlich immer legal. Diese Regeln gelten für alle Formen des Tipp- oder Glücksspiels unter Freunden oder Kollegen. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob um Geld gewettet wird, solange keine Unbekannten hinzukommen. Regelmäßige Wetten zu festen Zeiten, beispielsweise an jedem Spieltag, deuten allerdings auf eine gewisse Professionalität hin. Bedenklich werden organisierte Tippspiele überhaupt erst dann, wenn sie rechtlich gesehen zum Glücksspiel zählen, weil formal ein Entgelt Voraussetzung zur Teilnahme ist.

Sichere Wette

Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag hat zunächst nur dafür gesorgt, dass der nicht regulierte Glücksspielmarkt in den letzten Jahren wesentlich schneller wuchs als der regulierte Markt. Der regulierte Glücksspielmarkt generiert derzeit Bruttospielerträge von 10,4 Milliarden Euro jährlich. Die lizenzierten Sportwettenanbieter zahlen außerdem Wettsteuern in Höhe von 5 Prozent des Wettumsatzes und damit jährlich etwa fünf Milliarden Euro an den Staat. 2015 waren rund 198.000 Menschen im Glücksspielmarkt beschäftigt. Die Befugnisse für diesen Sektor liegen fast alle bei den jeweiligen Bundesländern.

Zwar stellen die klassischen Lotterien, Sport- und Pferdewetten, die Vergabe einer Konzession für den Betrieb von Spielhallen und Automaten- oder Casinospiele immer noch das kommerziell wichtigste Segment am Markt dar, das Glücksspiel im Internet gewinnt aber zunehmend an Bedeutung.

Gerade die zunehmende Überreglementierung von Spielhallen sorgt für die Abwanderung von Spielern ins Internet. Nicht ein resolutes und restriktives Spielhallengesetz würde man daher von staatlicher Seite erwarten, als vielmehr ein Gesetz, das verhindert, dass jedes Jahr Milliarden von Steuereinnahmen beim Online-Glücksspiel verloren gehen.

Im Zuge der Recherchen zu den "Paradise Papers" fanden Journalisten heraus, dass Zahlungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro über deutsche Bankkonten und Kreditkarten und auch Zahlungsdienstleister an Online-Kasinobetreiber in Steueroasen wie Malta, Gibraltar oder der britischen Isle of Man fließen. Dabei ist von zweistelligen Steigerungsraten die Rede. Solange die Banken nicht erkennen können, dass der Anbieter illegal ist, dürfen diese die Transaktionen zwischen Spieler und Buchmacher auch ganz legal vornehmen. Bislang gibt es keine "Schwarze Liste", die illegalen Glücksspielanbietern deren Bankverbindungen zuordnet, sodass die Angelegenheit auch kein Fall für die Bankenaufsicht ist.

Problematisch ist also weniger der Fall, dass ein Sportwettenanbieter aus dem Ausland überweist, als der Fall, dass dieser einen zustehenden Gewinn nicht überweisen sollte.

Gerichtlich könnte ein geprellter Spieler im Ernstfall gegen einen Buchmacher nämlich nur dann vorgehen, wenn dieser auch eine Lizenz für Wetten in Deutschland hält, da der Spieler sonst die betreffende Wette offiziell nie hätte abschließen dürfen.

Für Spieler ergeben sich also bis auf Weiteres keine Änderungen. Auch, wenn das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass ohne deutsche Erlaubnis keine Sportwettenangebote in Deutschland gemacht werden dürfen, darf der deutsche Staat seinerseits laut EU-Gesetz zuwiderhandelnde Buchmacher auch nicht gesetzlich belangen. Fände eine Strafverfolgung statt, würde in jedem Fall der Wettanbieter belangt, nicht aber der Spieler, der einem für ihn weiter völlig undurchsichtigen Dschungel an voneinander abweichenden Vorschriften ausgesetzt ist.

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